Geroldswil Gemeindenachrichten 3/15

Gemeinde 9 senten werden in einen Pool aufgenom­ men und bei Bedarf für ein bestimmtes Mandat angefragt. Nach einem gegensei­ tigen Kennenlernen (Klient/Beistandsper­ son) und bei beidseitiger Zustimmung wird der PRIMA eingesetzt; wenn möglich für die gewünschte Gemeinde. Da es unter Umständen einige Monate dauern kann, bis ein passendes Mandat in der «Herkunftsgemeinde» vorliegt, sind die Mehrheit der privaten Beiständinnen und Beistände mit einem Einsatz für eine andere Gemeinde im Bezirk Dietikon ein­ verstanden. Die KESB betreut und unterstützt private Beiständinnen und Beistände Die KESB Bezirk Dietikon ist als Sitz­ gemeinde für elf Gemeinden zuständig (Aesch, Birmensdorf, Dietikon, Geroldswil, Oberengstringen, Oetwil a.d.L., Schlieren, Uitikon, Unterengstringen, Urdorf, Weinin­ gen). Nebst anderen Aufgaben klärt die KESB, ob Kindes- oder Erwachsenen­ schutzmassnahmen zu treffen sind, und ordnet diese an. Mit dem Führen der Beistandschaft werden anschliessend Beiständinnen und Beistände betraut. Im Erwachsenenschutz werden je nach Schwierigkeit und Aufwand des Mandats private Personen oder Berufsbeistände eingesetzt. Die KESB ist gemäss Art. 400 ZGB verantwortlich dafür, dass die Man­ datsträger entsprechend instruiert und während der Mandatsführung beraten und unterstützt werden. Diese Aufgaben über­ nimmt eine Fachstelle der KESB. Die Fachstelle hat diverse Aufgaben; sie klärt u. a., ob sich Interessenten eignen Die Fachstelle für private Beiständinnen und Beistände ist der KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) Bezirk Dieti­ kon angegliedert. Sie besteht seit August 2013 und ist u. a. verantwortlich für die Beratung und Begleitung von rund 300 privaten Beiständinnen und Beiständen des Bezirks Dietikon. Seit Februar 2015 teilen sich zwei Sozialarbeiterinnen die 80%-Stelle. Dadurch kann die Fachstelle seit September Schulungen für die PRIMAs anbieten. Die Interessentinnen und Inter­ essenten werden von den beiden Sozial­ arbeiterinnen der Fachstelle der KESB zu einem persönlichen Gespräch zwecks Ken­ nenlernens eingeladen. Anlässlich dieses Kontakts werden Motivation, Eignung und die gegenseitigen Erwartungen geklärt. Ein Beistand soll die Interessen des Klienten wahrnehmen und die ihm anvertraute Per­ son in ihremWillen und Lebensentwurf un­ terstützen und dabei seine Wertehaltung hinterfragen können. Für diese verantwor­ tungsvolle Aufgabe sind u. a. Geduld, Ein­ fühlungsvermögen, Freude am Umgang mit Menschen, Toleranz, Reflexionsfähigkeit und Selbstständigkeit gefrag, wie auch die Fähigkeit und Bereitschaft, administrative Aufgaben zu übernehmen und eine einfa­ che Buchhaltung zu führen. Ein guter Leu­ mund (Strafregister- und Betreibungsregis­ terauszug) wird ebenfalls vorausgesetzt. Die Fachstelle begleitet sie nach ihrer Ein­ setzung bei Fragen in der Mandatsführung. Die beiden Sozialarbeiterinnen Irma Kindt und Salome Morandi sind in der Regel am Montag, Dienstag oder Freitag während der Bürozeiten telefonisch erreichbar. Weitere Informationen Ein Informationsblatt für die Führung einer Beistandschaft durch Privatpersonen kann auf der Internetseite der Stadt Dietikon (Soziales, KESB, Publikationen) aufgerufen werden. Ebenfalls auf dieser Seite ist ein Handbuch für PRIMAs aufgeschaltet. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an: KESB Bezirk Dietikon Fachstelle für private Beiständinnen und Beistände Neumattstrasse 7 8953 Dietikon Telefon 044 744 14 00 kesb@dietikon.ch www.dietikon.ch

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