Geroldswil Gemeindenachrichten 4/15

Gemeinde 5 Die «neue» Pflegeversorgung in Kürze Neben den medizinischen und pflegeri- schen Herausforderungen verändert sich auch dieWahrnehmung des Alters an sich. Das Altersbild, wie wir es von früher her kennen, wird abgelöst durch eine neue Ge- neration von Seniorinnen und Senioren, welche andere Bedürfnisse und andere Wünsche hat. Die geistige und intellektu- elle Leistungsfähigkeit kann auch im ho- hen Alter bewahrt werden. Es gilt also die Versorgung und dementsprechend die An- gebote so auszugestalten, dass sie diesen Ansprüchen entsprechen und die ver- mehrt vorhandenen Ressourcen der Seni- orinnen und Senioren nutzen. Mit dem geänderten Bundesgesetz über die Krankenversicherung und dem neuen kantonalen Pflegegesetz wurde die Finan- zierung der Pflege neu geregelt. Das Zür- cher Pflegegesetz trägt dabei dem Grund- satz «ambulant vor stationär» Rechnung. Der Kanton hat mit dieser neuen Gesetz- gebung die gesamte Verantwortung für die Langzeitversorgung an die Gemeinden abgegeben. Diese sind verpflichtet, ein Mindestangebot an Pflegeversorgungs- dienstleistungen durch Pflegeheime, Spi- tex-Organisationen oder selbständig täti- ge Pflegefachpersonen sicherzustellen. Das Pflegegesetz regelt auch, wer sich an den Pflegekosten in welchem Umfang zu beteiligen hat. Damit die patienten- und bedarfsgerechte Pflegeversorgung geregelt ist und als Grundlage für die Leistungserbringung, haben die Gemeinden ein Pflegeversor- gungskonzept erstellt. Es dient der Ge- meinde als Arbeitspapier zur Planung ge- eigneter ambulanter oder stationärer Pflege- oder Entlastungsmöglichkeiten sowie als «Wegweiser» für Betroffene, deren Angehörige wie auch Fachperso- nen. Die Angebote und Dienstleistungen sichern die Versorgung für die gesamte Bevölkerung, sowohl jüngere und ältere, vorübergehend oder dauernd pflegebe- dürftiger Menschen. Das Pflegeversorgungskonzept der Ge- meinde Geroldswil ist auf der Website www.geroldswil.ch/Online-schalter verfügbar. Die Anlaufstelle Gesundheit und Alter Seit dem 1. Januar 2011 verfügt auch jede Gemeinde über eine Informationsstelle, die Betroffenen und Angehörigen Aus- kunft über das generelle und das aktuelle verfügbare Angebot erteilt und über Ge- sundheits- und Altersthemen informiert. Diese Aufgabe übernimmt für die Gemein- den Geroldswil, Oetwil a.d.L., Weiningen, Oberengstringen und Unterengstringen die «Anlaufstelle Gesundheit und Alter rechtes Limmattal». Die Anlaufstelle hilft kranken, behinderten und alten Men- schen, ihren Alltag und ihre Beziehungen bedürfnisgerecht zu gestalten, und unter- stützt Familienangehörige, Freunde, Be- kannte usw. dabei, wie sie den Betroffe- nen helfen und sich selber und ihren Bedürfnissen Sorge tragen können. Die Anlaufstelle stellt Ihnen Fachwissen und Informationsmaterial zu Gesundheits- und Altersthemen zur Verfügung. Dazu liefert sie praktische Tipps und eine Sammlung zahlreicher Adressen, die von A wie Alter Das Älterwerden hat viele Facetten Unsere Anlaufstelle unterstützt Sie und Ihre Angehörigen

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