Geroldswil Gemeindenachrichten 4/15
Gemeinde 6 bis zu Z wie Zusatzleistungen zur AHV/IV reichen. Auch sucht die Anlaufstelle ge- meinsam mit Ihnen die Unterstützung, die Ihnen entspricht, sowie eine Wohnform, welche am besten zu Ihnen passt (inkl. Heimeintritt). Die Anlaufstelle kann Ihnen auch aufzeigen, welche Kosten je nach Leistung auf Sie zukommen. Die Dienstleistungen sind für die Bürgerin- nen und Bürger der Mitgliedergemeinden kostenlos. Die Anlaufstelle Gesundheit und Alter Lim- mattal handelt im Auftrag der Gemeinden und ganz nach dem Grundsatz «ambulant vor stationär». Ambulante Pflege und Hilfeleistungen Das Gesetz verpflichtet die Gemeinden, für ihre Einwohner ein ausreichendes Spitex- Angebot bereitzustellen. Die Spitex oder selbständige Pflegefachpersonen erbrin- gen ambulante Pflege- und Hilfeleistungen bei Ihnen zuhause. Unter ambulanter Pflege versteht man die pflegerische und hauswirtschaftliche Ver- sorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung. Ziel der am- bulanten Pflege ist es, dass Menschen dem Bedarf und den Möglichkeiten ent- sprechend in der häuslichen Umgebung pflegerisch versorgt werden. Anlaufstelle Gesundheit und Alter rechtes Limmattal Frau Beatrice Feusi Grossächerstrasse 21 8104 Weiningen Tel 043 455 10 17 Fax 043 455 10 11 info@gesundheit-limmattal.ch www.gesundheit-limmattal.ch Telefonzeiten: Montag bis Freitag, 8–12 Uhr und 14–17 Uhr Abklärung, Beratung und Koordination = Abklärungen sowie Koordination von notwendigen Massnahmen, Beratung bei der Einnahme von Medikamenten usw. Untersuchung und Behandlung = Messung der Vitalzeichen, Spülen, Reinigen und Versorgen von Wunden usw. Grundpflege = Hilfe bei Mund- und Körperpflege, beim An- und Auskleiden, beim Essen und Trinken usw. Die pflegerische Versorgung deckt unter- schiedliche Leistungen ab. Nicht alle Patienten sind im gleichen Ausmass auf Pflege und Unterstützung angewiesen. Somit erbringt die Spitex nicht zwingend immer alle angebotenen Leistungen. Wenn Sie den Alltag zuhause nicht mehr alleine meistern können und bei der Orga- nisation des Haushaltes, bei der wöchent- lichen Hausreinigung unterstützt werden müssen und Ihr Umfeld Sie dabei ebenfalls nicht unterstützen kann, übernimmt dies die Spitex. Sie entscheidet nach einer schriftlichen Bedarfsabklärung darüber, welche Leistungen Ihnen zustehen.
RkJQdWJsaXNoZXIy Mjk4MTY2