Geroldswil Gemeindenachrichten 4/15
Gemeinde 8 Leistungsbezüger, die Krankenkasse so- wie die Gemeinde erhalten ausschliesslich ihre Beteiligung in Rechnung gestellt. Während Krankenkasse und Gemeinde für rund 96% der Pflegekosten aufkommen, haben Sie als Leistungsbezüger lediglich 4% zu tragen. Stationärer Aufenthalt im Pflegeheim Das Pflegegesetz verpflichtet die Gemein- den, ein ausreichendes Angebot an Alters- und/oder Pflegeheimplätzen für die Ein- wohner bereitzustellen. Unter stationärer Pflege wird der Aufent- halt in einem Alters- und/oder Pflegeheim verstanden, in dem die pflegebedürftige Person unter ständiger Aufsicht unterge- bracht, verpflegt und durch Fachpersonal betreut wird. Stationäre Pflege kommt in Frage, wenn die pflegebedürftige Person durch ambulante Pflege nicht mehr ausrei- chend betreut werden kann. Wer trägt die Kosten für stationäre Pflegeleistungen? Die Kosten für stationäre Pflegeleistungen (exklusiv Pensions- und Betreuungskos- Institution Angebot Spitex rechtes Limmattal Grossächerstrasse 21 8104 Weiningen Tel. 043 455 10 10 www.spitex-rechteslimmattal.ch • Grund- und Behandlungspflege • Hauswirtschaftliche Leistungen (Unterstützung beim Einkaufen, Haushalt, Wäsche, Beaufsichtigung der Kinder usw.) • Übergangspflege nach Spitalaufenthalt • Psychiatrische Pflege (Unterstützung, Beratung, Fallführung) Auf die Kostenbeteiligung der hauswirt- schaftlichen Leistungen wird nicht im Detail eingegangen. Die Kosten für die hauswirtschaftlichen Leistungen sind in einer Taxordnung der Spitex festgelegt. Auch hier beteiligt sich die Gemeinde an den Kosten. Falls Sie auf solche Leistun- gen angewiesen sind, beraten wir Sie oder die Anlaufstelle Gesundheit und Alter Lim- mattal gerne individuell. Die pflegerischen und hauswirtschaftli- chen Leistungen erbringt für die Gemeinde Geroldswil insbesondere: Auch im Alter sind wir zuhause gut betreut Telefon +41 (0)44 745 41 41 www.sommerau-ticino.ch Dietikon‒ Zürich FRAPOLLI «Gusto & Emozioni» «Art of Catering» «Ihregrüne Oase» ten) werden ebenfalls durch den Patien- ten, die Krankenkasse und die Gemeinde getragen. Als Patient beteiligen Sie sich ebenfalls an den Pflegekosten. Allerdings beträgt Ihr Anteil maximal Fr. 21.60 pro Tag, unabhän- gig von der BESA-Stufe. Der grösste Teil
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