Geroldswil Gemeindenachrichten 3/16
Gemeinde 7 Durch eine einfache Gegenüberstellung können Sie prüfen, ob eine Anmeldung für Zusatzleistungen möglicherweise Sinn hat oder nicht. Sind die Ausgaben grösser als die Einnahmen oder überschreiten die Einnahmen die Ausgaben nur knapp, be- steht allenfalls ein Anspruch auf Zusatz- leistungen. In diesem Fall oder wenn Sie weiteren Fragen rund um das Thema Zu- satzleistungen haben, kontaktieren Sie unsere Durchführungsstelle für Zusatz- leistungen. Ihr Zusatzleistungsanspruch wird individuell berechnet Müssen die Zusatzleistungen zurückbezahlt werden? Stirbt eine zusatzleistungsberechtigte Person, müssen die rechtmässig bezo- genen Ergänzungsleistungen nach Bun- desrecht – meist der grösste Teil der ausgerichteten Zusatzleistungen – nicht zurückbezahlt werden. Zusatzleistungen nach kantonalem Recht (Beihilfen und Zuschüsse) hingegen werden unter be- stimmten Voraussetzungen aus der Erb- masse zurückverlangt. Kann die Rückfor- derung nicht oder nur teilweise aus dem Nachlass gedeckt werden, haften die Erbenden für rechtmässig bezogene Leistungen nicht mit ihrem Vermögen. Im Falle eines unrechtmässigen Bezugs gelten die gesetzlichen Strafbestimmun- gen, und sämtliche ausbezahlten Beträge werden bei einer rechtskräftigen Verurtei- lung zurückgefordert. Oftmals fühlen sich Personen nicht wohl beim Gedanken, dass sie das ganze Leben gearbeitet haben, und nun reicht es im Al- ter trotzdem nicht. Man schämt sich, sich bei der Durchführungsstelle für Zusatz- leistungen zu melden. Doch es ist offen- sichtlich, dass man lediglich mit einer ma- ximalen AHV-Rente von Fr. 2350.– pro Monat und Einzelperson seine Lebenshal- tungskosten kaum decken kann. Mit der Solidarität, die unser Land aus- zeichnet, ist für jede Person die soziale Sicherheit gewährleistet. Jede in der Schweiz lebende Person trägt mit ihren Steuern und Beiträgen zu diesem Erfolgs- modell bei. Es ist uns zu wünschen, dass es unserer Bevölkerung gelingen möge, dieses Modell über viele Jahre weiterzu- entwickeln und daran festzuhalten. Gemeindeverwaltung Geroldswil Abteilung Soziales Manuela Jenny Telefon 044 749 32 44
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