Geroldswil Gemeindenachrichten 3/16
Gemeinde 6 Anerkannte Ausgaben (p. a.) Lebensbedarf: Fr. 19 290.– • Maximal anrechenbare Miete: Fr. 13 200.– • Krankenkassenprämie: Fr. 4728.– Total: Fr. 37 218.– Anrechenbare Einnahmen (p. a.) • IV-Rente: Fr. 18 840.– Total: Fr. 18 840.– Anrechenbare Einnahmen (p. a.) • AHV-Rente: Fr. 28 200.– • Pensionskassenrente: Fr. 12 000.– Total: Fr. 40 200.– Rentner in Privathaushalten Rentner in einem Alters- und Pflegeheim + Zusatzleistungen von Fr. 18 378.– + Zusatzleistungen von Fr. 54 032.– Ein einfaches Berechnungsbeispiel: Frau Vreni Muster ist IV-Rentnerin. Sie erhält eine IV-Rente, hat aber keinen Anspruch auf eine Pensionskassenrente. Sie lebt alleine zu Hause. Die Wohnungsmiete beträgt Fr. 1100.– pro Monat und die Krankenkassenprämie Fr. 394.– pro Monat. Wie hoch ist ihr jährlicher Zusatzleistungsanspruch? Anerkannte Ausgaben (p. a.) • Heimkosten: – Tagestaxe: Fr. 49 275.– – Betreuungstaxe: Fr. 25 915.– – Eigenanteil Pflege: Fr. 7884.– • Persönliche Auslagen: Fr. 6430.– • Krankenkassenprämie: Fr. 4728.– Total: Fr. 94 232.– Ein einfaches Berechnungsbeispiel: Hans Muster ist AHV-Rentner und wohnt im Alters- und Pflegeheim. Zu seiner Altersrente erhält er eine Pensionskassenrente. Er kann die Heimkosten nicht aus den beiden Renten decken. Wie hoch ist der jährliche Zusatzleistungsan- spruch von Herrn Muster? tin oder des Patienten. Die Pflegekosten werden von drei Parteien getragen. Auf die pflegebedürftige Person im Heim entfallen höchstens Fr. 21.60 pro Tag. Die übrigen Kosten werden von der Krankenkasse so- wie der Wohngemeinde getragen. Trotz- dem können die Heimkosten oftmals nicht durch AHV- und allenfalls Pensionskas- senrente getragen werden. Genau in die- sem Fall können Zusatzleistungen zur AHV/IV geltend gemacht werden. Dies sind einfache Berechnungsbeispie- le. Ob tatsächlich ein Anspruch auf Zu- satzleistungen besteht, kann erst nach genauen Abklärungen der finanziellen Verhältnisse und der übrigen Anspruchs- voraussetzungen bestimmt werden. Nur aus finanziellen Gründen nicht ins Heim eintreten?
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