Geroldswil Gemeindenachrichten 3/16

Gemeinde 5 Anerkannte Ausgaben • Nahrung, Kleidung • Wohnungseinrichtung • Körperpflege • Verkehr • Kommunikation • Kultur & Freizeit • Sachversicherungen, Steuern • Mietzins / Heimkosten • Krankenkasse Anrechenbare Einnahmen • AHV/IV-Rente • Andere Erträge Habe ich Anspruch auf Zusatzleistungen? Die Zusatzleistungen stellen das Gleichgewicht zwischen Einkommen und Ausgaben wieder her. ** Als eine von 46 Gemeinden imKanton Zürich richtet die Gemeinde Geroldswil zurzeit noch Gemeindezuschüsse aus. Die Gemeindeversammlung vom 4. De- zember 2015 hat der Aufhebung der Verordnung über die Gemeindezu- schüsse zu den Zusatzleistungen zur AHV/IV vom 3. Dezember 1979 zuge- stimmt. Ab 1. Januar 2017 werden diese Zuschüsse nicht mehr ausgerichtet. Pensionstaxen von Heimbewohnern (z. B. Seniorenzentrum «Im Morgen») sind vollumfänglich durch die Ergän- zungsleistungen (allenfalls durch Bei- hilfen) gedeckt. Darüber hinaus ist seit der letzten Revision des Krankenversi- cherungsgesetzes (KVG) sicherge- stellt, dass Heimbewohner – unabhän- gig von ihren finanziellen Verhältnissen – noch maximal Fr. 21.60 pro Tag an Pflegekosten entrichten müssen. + Zusatzleistungen + Beihilfen Die jährlichen Zusatzleistungen werden individuell und nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen berechnet. Sie entsprechen der Differenz zwischen den Einnahmen und den anerkannten Ausgaben. Dabei ist zu unterscheiden, ob eine Person zu Hause lebt oder ob sie in einem Alters- und Pflegheim wohnt. Ich habe Anspruch auf Zusatzleistungen, wenn ... … die anerkannten Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen überschreiten. … wenn ich meinen Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt in der Schweiz habe. ... ich Anspruch auf eine AHV/IV-Rente oder ein IV-Taggeld für mehr als 6 Monate habe. ... ich Schweizer Bürger oder Bürger eines EU- Mitgliedstaates bin oder ausländischer Staats­ angehöriger und seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz lebe. Neben den Heimkosten können unter be- stimmten Voraussetzungen auch unge- deckte Krankheits- und Behinderungs- kosten, wie zum Beispiel Franchise und Selbstbehalt, Zahnbehandlungskosten usw., von den Zusatzleistungen vergütet werden. Viele Menschen entscheiden sich nicht nur aus persönlichen, sondern auch aus finanziellen Gründen gegen den Eintritt in ein Alters- und Pflegeheim, obwohl dieser aus gesundheitlichen Gründen bereits überfällig wäre. Den Eintritt in eine Pfle- geeinrichtung nicht zu vollziehen, wider- spricht den Schweizer Grundrechten. Die Heimkosten (Hotellerie und Betreuung) gehen vollumfänglich zulasten der Patien-

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