Geroldswil Gemeindenachrichten 2/17
Gemeinde 11 Anerkannte Flüchtlinge sowie vorläufig aufgenommene Ausländer und Flüchtlinge (Ausweis F) Anerkannte Flüchtlinge sowie vorläufig aufgenommene Ausländer und Flüchtlinge können einer Arbeit nachgehen. Dazu so- wie für jeden Stellenwechsel benötigen sie eine Bewilligung. Für diese Ausweiskate- gorien sieht der Kanton Zürich keine Bran- cheneinschränkungen vor. Die Beschäftigung von asylsuchenden Per- sonen, anerkannten Flüchtlingen und vor- läufig aufgenommenen Ausländern und Flüchtlingen ist sowohl für diese Personen wie auch für den Staat sehr wichtig. Nur so können sie in unsere Gesellschaft integriert werden. Mit sinnvoller Arbeit erwerben sich diese Personen Grundlagenwissen über unsere Kultur, können in unserer Spra- che kommunizieren und können sich – min- destens teilweise – selber finanziell erhal- ten und so ein eigenständiges Leben führen. Daher sind Vorstösse imKantonsrat Zürichwie «Asylpraktikum» zumindest viel- seitig zu prüfen. Wer kommt finanziell für diese Personen auf? Wer sich selber nicht oder nur ungenügend finanziell erhalten kann, hat Anspruch auf Sozialhilfe. Die Sozialhilfe wird immer mit Auflagen verbunden. Für die Unterkunft und den Grundbedarf von sämtlichen Per- sonengruppen kommen Bund und Kanton finanziell auf. Für die Integration ist die Ge- meinde zuständig. Herkunft Geschlecht Alter Status Mann Frau 0-16 16-25 ab 25 N 9 4 3 6 4 13 7 1 7 1 8 1 1 1 1 1 1 4 1 3 2 5 Syrien Afghanistan Eritrea China (Tibet) Irak Total 21 7 6 15 7 28 Woher, wie alt, welches Geschlecht haben Asylsuchende in Geroldswil Wohnungen für Asylsuchende Wenn Sie Wohnraum für Asylsuchende vermieten möchten, melden Sie sich bei Karl Suter, Abteilungsleiter Soziales, 044 749 32 41, oder karl.suter@geroldswil.ch. Menschen in Not werden Ihnen dankbar sein.
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