Geroldswil Gemeindenachrichten 2/17
Gemeinde 4 Weltweit sehen sich zahlreicheMenschen gezwungen, ihren Heimatstaat zu verlas- sen und irgendwo ein Asylgesuch zu stel- len. Manchewerden von den heimatlichen Behörden wegen ihrer politischen An- schauungen oder ihres Glaubens verfolgt, andere wiederum leiden unter den Aus- wirkungen eines Bürgerkrieges und wie- der andere haben einfach genug von den katastrophalen wirtschaftlichen Verhält- nissen in der Heimat. Die Schweiz gehört zu den Zieldestinatio- nen dieser Menschen. Wer an Leib und Le- ben bedroht ist und sich deswegen auf der Flucht aus seiner Heimat befindet, kann in der Schweiz Asyl suchen. Sie kann Flücht- lingen Asyl gewähren und bietet Schutzbe- dürftigen vorübergehenden Schutz. Zu- ständig für diese Aufgabe ist in der Schweiz das Staatssekretariat für Migration, genau- er der Direktionsbereich Asyl. Diese Stelle unterzieht jedes Asylgesuch einer sorgfäl- tigen und individuellen Prüfung. Asyl – Schutz und Zuflucht für Notleidende Flüchtling Als Flüchtling gilt eine Person, welche in ihrem Heimatstaat wegen ihrer Ras- se, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschau- ung ernsthaften Nachteilen ausgesetzt war. Als ernsthafte Nachteile gelten die Gefährdung des Leibes, des Lebens oder der Freiheit sowie Massnahmen, die einen unerträglichen psychischen Druck erwirken. Asylverfahren in der Schweiz (Quelle: Staatssekretariat für Migration SEM)
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