Geroldswil Gemeindenachrichten 2/17
Gemeinde 5 Das Asylverfahren in der Schweiz Einreise in die Schweiz Ein Asylgesuch kann nur in der Schweiz oder an einemGrenzübergang gestellt wer- den. ImAusland ist dies nicht mehr möglich. Die meisten Asylsuchenden kommen auf dem Landweg in die Schweiz. Wer auf dem Landweg einreist oder sich bereits in der Schweiz befindet, muss sein Gesuch in ei- nemder Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) des Bundes einreichen. Asylsuchen- de werden dort registriert. Es werden Fin- gerabdrücke abgenommen und die Identi- tätspapiere eingezogen. Zudemwird eine erste, kurze Befragung zur Person durchgeführt. Dabei wird auch nach dem Reiseweg, nach den Asylgründen, der Sprache, der Identität, nach früheren Auf- enthaltsorten oder nach den Altersangaben gefragt. Es können auch Abklärungen zum Gesundheitszustand vorgenommen wer- den. Wenn die Behörden an den Angaben einer Asyl suchenden Person zweifeln, gibt es weitere Abklärungen. Stellt eine Person Asyl in der Schweiz, darf sie sich bis zum Abschluss des Asylverfahrens in der Schweiz aufhalten. Die Ausschaffungwäh- rend eines Asylverfahrens ist verboten. Die EVZ in der Schweiz (Quelle: Staatssekreta- riat für Migration SEM) 17.0% 13.5% 8.4% 7.7% 6.0% 5.6% 4.9% 3.9% 3.9% 3.7% 3.5% 3.3% 2.8% 2.7% 2.4% 2.3% 1.8% 1.4% 1.1% 1.0% 0.8% 0.6% 0.5% 0.5% 0.5% 0.2% Zürich Bern Waadt Aargau St. Gallen Genf Luzern Tessin Wallis Basel-Landschaft Solothurn Freiburg Thurgau Graubünden Neuenburg Basel-Stadt Schwyz Zug Schaffhausen Jura Appenzell AR Glarus Nidwalden Obwalden Die Asylsuchenden werden gemäss Asylgesetz auf die Kantone aufgeteilt
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