Geroldswil Gemeindenachrichten 2/17
Gemeinde 8 Asylbetreuung in den Gemeinden Nach zwei bis sechs Monaten Unterbrin- gung in einem kantonalen Durchgangszen- trum werden die Asylsuchenden den Ge- meinden zugewiesen. Die Gemeinde ist für die persönliche und wirtschaftliche Hilfe zuständig. Persönliche Hilfe Zur persönlichen Hilfe zählt insbesondere, dass die Gemeinde genügend Wohnraum zur Verfügung stellt. Zurzeit müssen in Ge- roldswil 34 Plätze vorhanden sein, was 0,7% der Bevölkerung entspricht. Einzel- personen werden in Kollektivunterkünften, Familien inWohnungen untergebracht. Die Unterbringung in Kollektivunterkünften be- deutet, dass viele Einzelpersonen aus un- terschiedlichen Herkunftsländern in einem Haus zusammenwohnen. Diese Klienten teilen sich ein Zimmer mit einer anderen Person. So schränkt sich ihre eigentliche Privatsphäre massiv ein, was aber den gel- tenden gesetzlichen Richtlinien entspricht. Oft fliehen auch ganze oder Grossteile von Familien. Diese erhalten hier bei Verfügbar- keit eine Wohnung zur Unterbringung. Solche Asylwohnungen befinden sich in der Regel in grösseren Wohnkomplexen. Die individuelle Betreuung der Klienten ge- staltet sich sehr vielfältig und anspruchs- voll. Nebst der meist unbekannten Sprache beeinflussen auch Fluchttraumas, erfahre- ne Folter und Unterdrückungen die Gesprä- che. Der Sozialarbeiter versucht Vertrauen zu erhalten, damit die Klienten etwas Ruhe und möglichst auch Geborgenheit in der neuen Welt erfahren können. Sie müssen die fremde Umgebung mit der fremden Kul- tur kennen und sich darin bewegen lernen. Sie müssen sich zuerst bei der Einwohner- kontrolle anmelden und lernen so bereits das Gemeindehaus kennen. Auch werden sie über das Gesundheitssystem in der Schweiz informiert. So haben sie meist erstmals Zugang zu einem Hausarzt oder gar Zahnarzt. Die Gemeinden Geroldswil, Oetwil an der Limmat, Unterengstringen und Weinigen haben die Asylorganisation Zürich AOZ mittels Leistungsvereinbarung mit der Be- treuung und Zuweisung der Asylsuchenden in die Asylunterkünfte beauftragt. DieMit- arbeitenden der AOZ verfügen über die not- wendigen fachlichen Kompetenzen und personellen Ressourcen, um diese heraus- fordernde Aufgabe bewältigen zu können. Sobald ein Asylentscheid gefällt ist, wer- den diese Personen durch die Gemeinde betreut. Die Kollektiv-Asylunterkunft an der Fahrweidstrasse 49
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