Geroldswil Gemeindenachrichten 4/17
Gemeinde 13 Möglichkeit, während der Auflagefrist ei nen Antrag auf Zustellung des baurechtli chen Entscheids zu stellen. Somit erhalten Sie als Begehrensteller eine Kopie der Baubewilligung und haben die Möglich keit, innert 30 Tagen Rekurs beim Baure kursgericht gegen das Bauvorhaben ein zureichen. Ein solcher Antrag auf Zustellung des baurechtlichen Entscheids kostet Fr. 50.–, die Rechnung hierfür wird Ihnen gemeinsammit dem baurechtlichen Entscheid zugestellt. Verpassen Sie es, ein Begehren für die Zu stellung des Bauentscheides rechtzeitig einzureichen, verlieren Sie die Rekurs möglichkeiten und somit die Möglichkeit, Ihre Interessen vor Rechtsmittelinstanzen zu wahren. Wo finde ich weiterführende Informationen? Informationen: Leitstelle für Baubewilligungen des Kantons Zürich https://baugesuche.zh.ch/internet/ baudirektion/baku/de/home.html Gebäudeversicherung Kanton Zürich https://www.gvz.ch/ Formulare: Leitstelle für Baubewilligungen des Kantons Zürich https://baugesuche.zh.ch/internet/ baudirektion/baku/de/formulare- merkblaetter/kommunale- baugesuchsformulare.html Wichtige Kontakte: Auskünfte: Abteilung Bau und Werke Geroldswil Huebwiesenstrasse 34 8954 Geroldswil Tel. 044 749 32 35 bau_werke@geroldswil.ch Nachführungsgeometer: geometrie plus ag Mühlezelgstrasse 15 8047 Zürich Tel. 043 311 10 10 E-Mail: zh@geometrieplus.ch Grundbuchamt: Grundbuchamt Dietikon Zentralstrasse 19 8953 Dietikon Tel. 044 859 24 50 dietikon@notariate.ch Generalagentur Limmattal, Stephan Egli Kirchplatz, 8953 Dietikon T 044 744 70 77, limmattal@mobiliar.ch mobiliar.ch Unverho t kommt oft. Wir sind für Sie da. Reto Müller, T 044 744 70 61, reto.mueller@mobiliar.ch 160824A04GA
RkJQdWJsaXNoZXIy MjY1OTI4