Geroldswil Gemeindenachrichten 4/17

Gemeinde 13 Möglichkeit, während der Auflagefrist ei­ nen Antrag auf Zustellung des baurechtli­ chen Entscheids zu stellen. Somit erhalten Sie als Begehrensteller eine Kopie der Baubewilligung und haben die Möglich­ keit, innert 30 Tagen Rekurs beim Baure­ kursgericht gegen das Bauvorhaben ein­ zureichen. Ein solcher Antrag auf Zustellung des baurechtlichen Entscheids kostet Fr. 50.–, die Rechnung hierfür wird Ihnen gemeinsammit dem baurechtlichen Entscheid zugestellt. Verpassen Sie es, ein Begehren für die Zu­ stellung des Bauentscheides rechtzeitig einzureichen, verlieren Sie die Rekurs­ möglichkeiten und somit die Möglichkeit, Ihre Interessen vor Rechtsmittelinstanzen zu wahren. Wo finde ich weiterführende Informationen? Informationen: Leitstelle für Baubewilligungen des Kantons Zürich https://baugesuche.zh.ch/internet/ baudirektion/baku/de/home.html Gebäudeversicherung Kanton Zürich https://www.gvz.ch/ Formulare: Leitstelle für Baubewilligungen des Kantons Zürich https://baugesuche.zh.ch/internet/ baudirektion/baku/de/formulare- merkblaetter/kommunale- baugesuchsformulare.html Wichtige Kontakte: Auskünfte: Abteilung Bau und Werke Geroldswil Huebwiesenstrasse 34 8954 Geroldswil Tel. 044 749 32 35 bau_werke@geroldswil.ch Nachführungsgeometer: geometrie plus ag Mühlezelgstrasse 15 8047 Zürich Tel. 043 311 10 10 E-Mail: zh@geometrieplus.ch Grundbuchamt: Grundbuchamt Dietikon Zentralstrasse 19 8953 Dietikon Tel. 044 859 24 50 dietikon@notariate.ch Generalagentur Limmattal, Stephan Egli Kirchplatz, 8953 Dietikon T 044 744 70 77, limmattal@mobiliar.ch mobiliar.ch Unverho t kommt oft. Wir sind für Sie da. Reto Müller, T 044 744 70 61, reto.mueller@mobiliar.ch 160824A04GA

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