Geroldswil Gemeindenachrichten 4/17

Gemeinde 12 Vereinzelt ist es möglich, dass ein Bauge­ such, welches eigentlich im Anzeigever­ fahren durchgeführt wird, aufgrund seiner Komplexität im ordentlichen Verfahren be­ handelt wird. Das ordentliche Bauverfahren Im Gegensatz zum Anzeigeverfahren ist das ordentliche Verfahren um einiges kom­ plexer und kommt dann zur Anwendung, wenn das Bauvorhaben bedeutend ist und/ oder wenn Interessen von Dritten tangiert werden. So beispielsweise bei folgenden Bauvorhaben: • Neubau von Liegenschaften • Erstellung von leuchtenden Reklameanlagen • Erstellung von Mauern mit über 1,5 m Höhe • Anbauten und Aufstockungen • Erstellung von Parkplätzen • Nutzungsänderungen (Wohnraum zu Gewerberaum) Mein Nachbar baut – was kann ich tun? Ein geplanter Bau, welcher die Interessen Dritter tangiert, wird immer im ordentli­ chen Verfahren durchgeführt und somit im Amtsblatt, der «Limmattaler Zeitung» und auf der Website der Gemeinde Geroldswil publiziert. Zeitgleich ist der Bauherr ver­ pflichtet, das Bauvorhaben mittels Bau­ gespann und mindestens während der Auflagedauer auszustecken. Von der Publi­ kation an gerechnet, haben Siewährend 20 Tagen dieMöglichkeit, die entsprechenden Baugesuchunterlagen auf der Gemeinde­ verwaltung Geroldswil bei der Abteilung Präsidiales im ersten Obergeschoss ein­ zusehen. Sollten Sie mit dem geplanten Bau nicht einverstanden sein oder möchten Sie Ihre Interessen wahren, haben Sie die «Pflanzenstreit» – Wird privatrechtlich geregelt! Immer wieder erreichen uns Anfragen bezüglich Bäumen, Büschen und son­ stigen Pflanzen. Das Hauptthema ist jeweils, wer denn jetzt für das Laub oder das Fallobst zuständig ist, das vom benachbarten Baum oder Ge­ büsch auf das eigene Grundstück fällt. Diese Angelegenheit wird privat­ rechtlich im EG zum ZGB geregelt. Aus diesem Grund hat die Gemeinde keine Möglichkeit, entsprechend einzu­ schreiten oder Regelungen zu erlassen. Sollten Sie sich dennoch nicht mit Ihrem Nachbarn einigen können, wenden Sie sich an Friedensrichter Enrico Denicolà Tel. 079 402 49 35 8954@friedensrichter.ch Bauprojekte im ordentlichen Verfahren werden ausgeschrieben und liegen öffentlich auf

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