Geroldswil Gemeindenachrichten 4/17
Gemeinde 12 Vereinzelt ist es möglich, dass ein Bauge such, welches eigentlich im Anzeigever fahren durchgeführt wird, aufgrund seiner Komplexität im ordentlichen Verfahren be handelt wird. Das ordentliche Bauverfahren Im Gegensatz zum Anzeigeverfahren ist das ordentliche Verfahren um einiges kom plexer und kommt dann zur Anwendung, wenn das Bauvorhaben bedeutend ist und/ oder wenn Interessen von Dritten tangiert werden. So beispielsweise bei folgenden Bauvorhaben: • Neubau von Liegenschaften • Erstellung von leuchtenden Reklameanlagen • Erstellung von Mauern mit über 1,5 m Höhe • Anbauten und Aufstockungen • Erstellung von Parkplätzen • Nutzungsänderungen (Wohnraum zu Gewerberaum) Mein Nachbar baut – was kann ich tun? Ein geplanter Bau, welcher die Interessen Dritter tangiert, wird immer im ordentli chen Verfahren durchgeführt und somit im Amtsblatt, der «Limmattaler Zeitung» und auf der Website der Gemeinde Geroldswil publiziert. Zeitgleich ist der Bauherr ver pflichtet, das Bauvorhaben mittels Bau gespann und mindestens während der Auflagedauer auszustecken. Von der Publi kation an gerechnet, haben Siewährend 20 Tagen dieMöglichkeit, die entsprechenden Baugesuchunterlagen auf der Gemeinde verwaltung Geroldswil bei der Abteilung Präsidiales im ersten Obergeschoss ein zusehen. Sollten Sie mit dem geplanten Bau nicht einverstanden sein oder möchten Sie Ihre Interessen wahren, haben Sie die «Pflanzenstreit» – Wird privatrechtlich geregelt! Immer wieder erreichen uns Anfragen bezüglich Bäumen, Büschen und son stigen Pflanzen. Das Hauptthema ist jeweils, wer denn jetzt für das Laub oder das Fallobst zuständig ist, das vom benachbarten Baum oder Ge büsch auf das eigene Grundstück fällt. Diese Angelegenheit wird privat rechtlich im EG zum ZGB geregelt. Aus diesem Grund hat die Gemeinde keine Möglichkeit, entsprechend einzu schreiten oder Regelungen zu erlassen. Sollten Sie sich dennoch nicht mit Ihrem Nachbarn einigen können, wenden Sie sich an Friedensrichter Enrico Denicolà Tel. 079 402 49 35 8954@friedensrichter.ch Bauprojekte im ordentlichen Verfahren werden ausgeschrieben und liegen öffentlich auf
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