Geroldswil Gemeindenachrichten 4/17

Gemeinde 5 Komplexes Baubewilligungsverfahren einfach erklärt Braucht es für mein Bauvorhaben eine Baubewilligung? Warum? Es handelt sich doch nur umeineminime Änderung, welche niemandem gross auffällt und die auf mei­ nem Grund und Boden vorgenommen wird. Welche Unterlagen muss ich meinem Bau­ gesuch beilegen? Diese undweitere Fragen dürften sich die meisten Bauwilligen stel­ len, wenn sie ein Bauvorhaben realisieren wollen. Den meisten wird klar sein, dass der Neubau eines Mehrfamilienhauses eine Baubewilligung benötigt. Das ist ja immerhin ein Riesenprojekt und die Ver­ änderung ist für jeden klar ersichtlich. Aber warum benötigt man eine Bewilli­ gung, wenn man ein kleines Gartenhäus­ chen hinter dem Haus aufstellt, welches von der Strasse und dem Gehweg aus so­ wieso nicht sichtbar ist? Und dann kommt da ja noch das überaus komplexe und lang­ wierige Baubewilligungsverfahren hinzu, welches für einen Laien sehr schwierig zu verstehen ist. Wir versuchen, mit diesem Schwerpunktbeitrag die wichtigsten Fra­ gen rund um das Baubewilligungsverfah­ ren zu klären. Wo ist was geregelt? Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften rund um ein Bauvorhaben sind sehr um­ fangreich und werden in diversen Gesetzen und Verordnungen festgehalten. Nachfol­ gend finden Sie eine kurze, nicht abschlies­ sende Auflistung der wichtigsten gesetz­ lichenGrundlagenaufBundes-,Kantons-und Gemeindeebene: Bundesebene • Bundesgesetz über Raumplanung (RPG) • Raumplanungsverordnung (RPV) Kantonsebene • Planungs- und Baugesetz (PBG) • Allgemeine Bauverordnung (ABV) • Bauverfahrensverordnung (BVV) • Besondere Bauverordnung I und II (BBV I/BBV II) • Strassenabstandverordnung (Regelung von Abständen gegenüber öffentlichem Raum) Gemeindeebene • Bau- und Zonenordnung Warum der ganze Aufwand? Warum benötigt es ein Baubewilligungs­ verfahren, warum kann ich nicht einfach tun und lassen, was ich möchte? Ist ja schliesslich mein Grundstück. Das ist eine häufige und durchaus berechtigte Frage. Bei einem Bauvorhaben sind Interessen von diversen Parteien zu berücksichtigen. Für welche Bauvorhaben wird eine Baubewilligung benötigt? Nicht alle Bauvorhaben benötigen eine Baubewilligung. Der § 1 der Bauverfahrens­ verordnung listet auf, welche Vorhaben von der Baubewilligungspflicht befreit sind. Nachstehend finden Sie eine Übersicht der gängigsten Bauvorhaben und Angaben da­ rüber, ob diese bewilligungspflichtig sind oder ob auf ein Baubewilligungsverfahren verzichtet werden kann. Bitte beachten Sie, dass diese Liste weder vollständig noch abschliessend ist.

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