Geroldswil Gemeindenachrichten 4/17
Gemeinde 8 Geschlossene Mauern und Einfriedungen (Einzäunung) Fahrzeugabstellplätze, Werk- und Lagerplätze Aussenantennen/ Satellitenschüsseln Reklameanlagen Mauern und geschlossene Einfriedungen bis max. 80 cm Höhe sowie offene Einfriedungen Fällen von Bäumen, die nicht unter Schutz stehen Empfangs- und Sende- antennen mit einer ge samten Sendeleistung von weniger als 6 Watt, sofern die einzelnen Antennen in keiner Richtung 0,8 m überschreiten und die Höhe tragender Masten weniger als 1 m beträgt Nicht leuchtende Eigenreklamen auf privatem Grund bis zu einer Fläche von 0,5 m 2 je Betrieb > 80 cm < 80 cm
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