Geroldswil Gemeindenachrichten 4/17

Gemeinde 7 Nutzungsänderungen bei Räumlichkeiten und Flächen, denen baurechtliche Bedeutung zukommt (wesentlich andere Auswirkungen auf die Umwelt (z. B. Büroräumlich­ keiten in Wohnraum oder umgekehrt) Abbruch von schutz­ würdigen Gebäuden (Denkmal- und Heimat­ schutz) Erstellung und Verände­ rung von Anlagen (Schwimmbassins), Ausstattungen (Spiel­ plätze) und Ausrüstungen (Klima- und Belüftungs­ anlagen, Aufzüge) Wesentliche Gelände­ änderungen, Abgrabungen, Aufschüttungen Abbruch von Gebäuden, die nicht unter Schutz stehen, sofern nicht ein Ersatzbau geplant ist Kleinere Gartengestal­ tungselemente wie z. B. Cheminéeanlagen, Wasserspiele, Skulpturen, einzelne Fahnenmasten, Kinderschaukel Geländeveränderungen, die nicht im Zusammen- hang mit anderen bewilligungspflichtigen Bauten und Anlagen stehen und weder 1,0 m Höhe noch 500 m 2 Fläche überschreiten

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