Geroldswil Gemeindenachrichten 4/17
Gemeinde 7 Nutzungsänderungen bei Räumlichkeiten und Flächen, denen baurechtliche Bedeutung zukommt (wesentlich andere Auswirkungen auf die Umwelt (z. B. Büroräumlich keiten in Wohnraum oder umgekehrt) Abbruch von schutz würdigen Gebäuden (Denkmal- und Heimat schutz) Erstellung und Verände rung von Anlagen (Schwimmbassins), Ausstattungen (Spiel plätze) und Ausrüstungen (Klima- und Belüftungs anlagen, Aufzüge) Wesentliche Gelände änderungen, Abgrabungen, Aufschüttungen Abbruch von Gebäuden, die nicht unter Schutz stehen, sofern nicht ein Ersatzbau geplant ist Kleinere Gartengestal tungselemente wie z. B. Cheminéeanlagen, Wasserspiele, Skulpturen, einzelne Fahnenmasten, Kinderschaukel Geländeveränderungen, die nicht im Zusammen- hang mit anderen bewilligungspflichtigen Bauten und Anlagen stehen und weder 1,0 m Höhe noch 500 m 2 Fläche überschreiten
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