Geroldswil Gemeindenachrichten 1/18

14 Gemeinde Ihre Stimme zählt! Am15. April 2018 finden dieGesamterneue­ rungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2018–2022 statt. Zu wählen sind folgende Behörden: • Gemeinderat, 7 Mitglieder und Präsidium • Primarschulpflege Oetwil-Geroldswil, 7 Mitglieder und Präsidium • Rechnungsprüfungskommission, 5 Mitglieder und Präsidium • Oberstufenschulpflege Weiningen, 5 Mitglieder und Präsidium • Mitglieder der Evang.-ref. Kirchenpflege, 7 Mitglieder und Präsidium Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 10. Juni 2018 statt. Wählen Sie am 15. April 2018 (2. Wahlgang 10. Juni 2018) die Gemeindebehörden Kurzporträt der Gemeindebehörden Der Gemeinderat • besteht aus 7 Mitgliedern inkl. Präsident/Präsidentin, die ver­ schiedenen politischen Parteien angehören oder parteilos sind. • ist die oberste Behörde und das ausführende Organ (Exekutive) der Politischen Gemeinde Geroldswil. • ist zuständig für die politische Planung und strategische Führung der Politischen Gemeinde. • vertritt die Politische Gemeinde gegen aussen. Die Primarschulpflege Oetwil-Geroldswil • besteht aus 7 Mitgliedern inkl. Präsident/Präsidentin. • ist die oberste Behörde und das ausführende Organ (Exekutive) der Primarschulgemeinde Oetwil- Geroldswil. • ist verantwortlich für die politische Planung und strategische Führung der Primarschule. Die Rechnungsprüfungs­ kommission • besteht aus 5 Mitgliedern inkl. Präsident/Präsidentin. • ist ein selbstständiges Organ ohne besondere Verwaltungsbefugnisse. • prüft alle Anträge von finanzieller Tragweite, die den Stimmberechtigten vorgelegt werden müssen. • klärt die finanzrechtliche Zulässigkeit, die Angemessenheit und die rechnerische Richtigkeit ab und ist somit ein wichtiges politisches Kontrollorgan. Die Oberstufenschulpflege Weiningen • besteht aus 5 Mitgliedern inkl. Präsident/Präsidentin. • ist die oberste Behörde und das ausführende Organ (Exekutive) der Oberstufenschulgemeinde Weiningen, die sich über die vier Gemeinden Unterengstringen, Weiningen, Geroldswil und Oetwil a.d.L. erstreckt. • ist verantwortlich für die politische Planung und die strategische Führung der Oberstufenschule. Die Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Weiningen • besteht aus 7 Mitgliedern inkl. Präsident/Präsidentin. • ist die oberste Behörde und das aus­ führende Organ der Kirchgemeinde. • ist verantwortlich für die strate­ gische Planung und Führung der Kirchgemeinde. Gemeindebehörden werden im Majorzwahlverfahren gewählt Die am 15. April 2018 neu zu wählenden Gemeindebehörden werden imMajorzver­ fahren, dem sogenannten Mehrheitsver­ fahren, an der Urne gewählt. Beim soge­ nannten Mehrheitsverfahren steht die Persönlichkeit der Kandidierenden im Vor­ dergrund. Ihren Wahlunterlagen liegt für die Erneu­ erungswahl des Gemeinderates, der Primar­ schulpflege, der Rechnungsprüfungskom­ mission und der Oberstufenschulpflege ein Beiblatt bei. Für die Erneuerungswahl der Evang.-ref. KirchenpflegeWeiningen wer­ den vorgedruckte Wahlzettel verwendet. Alle diese Personen sind öffentlich zur Wahl vorgeschlagen. Wählbar ist aber auch jede andere stimmberechtigte Per­ son, die den gesetzlichen Wohnsitz in der Gemeinde hat.

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