Geroldswil Gemeindenachrichten 1/18
Gemeinde 15 Bitte beachten Sie, dass das Beiblatt nicht als Wahlzettel verwendet werden darf. Gewählt ist letztlich, wer im ersten Wahl gang das absoluteMehr erreicht hat. Haben mehr Kandidierende das absolute Mehr erreicht, als zu besetzende Sitze vorhanden sind, scheiden diejenigen Kandidatinnen oder Kandidatenmit denwenigstenStimmen als überzählig aus. Haben weniger Kandi dierende das absolute Mehr erreicht, als zu besetzende Sitze vorhanden sind, findet am 10. Juni 2018 ein zweiter Wahlgang statt. Dannzumal gilt das relative Mehr. Das heisst, wer die meisten Stimmen hat, gilt als gewählt. So wählen Sie richtig Sie erhalten Ihre Wahlunterlagen bis zum 23. März 2018 per Post zugestellt. Der Stimmrechtsausweis ist persönlich und berechtigt Sie zur einmaligen Stimm abgabe. Er muss unterschrieben werden. Fehlt die Unterschrift, gilt der abgegebene Wahlzettel als ungültig eingelegt und fällt ausser Betracht. Weitere wichtige Infor mationen finden Sie auf der Rückseite Ihres Stimmrechtsausweises. Wichtig: Unterschreiben Sie Ihren Stimmrechtsausweis! Füllen Sie denWahlzettel eigenhändig und handschriftlich aus. Notieren Sie auf dem Wahlzettel diejenigen Personen, welchen Sie Ihre Stimme geben möchten. Die Kan didatinnen und Kandidaten sind so zu be zeichnen, dass keine Zweifel über ihre Identität bestehen. Möchten Sie einen Präsidenten/eine Präsidentin wählen, so führen Sie diese Person zusätzlich auf dem Wahlzettel als Präsident/Präsidentin auf. Die Stimme für die Präsidentin/den Präsi denten ist nur gültig, wenn Sie diese Person gleichzeitig als Mitglied gewählt haben. Kennzeichnen Sie die Kandidatinnen und Kandidaten so, dass keine Zweifel über ihre Identität bestehen. Möchten Sie einen Präsidenten/eine Präsiden tin wählen, so führen Sie diese Person zusätzlich auf dem Wahlzettel als Präsident/Präsidentin auf. Sie können Ihre Stimme brieflich oder per sönlich abgeben. Bei der brieflichen Ab stimmung legen Sie die Stimmzettel in das dafür vorgesehene Stimmzettelcouvert und verschliessen dieses. Den unterschriebenen Stimmrechtsausweis und das Wahlzettel couvert legen Sie in das Antwortcouvert, verschliessen dieses ebenfalls, und re tournieren es per Post oder werfen es direkt indenBriefkastender Gemeindeverwaltung. Sie können Ihre Stimme auch persönlich abgeben. Dies können Sie entweder ab 26. März 2018 während der Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung oder am Ab stimmungssonntag selbst an den Urnen tun. Kann eine andere Person meine Stimmzettel abgeben? Falls Sie Ihre Stimme nicht persönlich oder brieflich abgeben können, können Sie sich an der Urne vertreten lassen. Geben Sie einer anderen stimmberechtigten Person Ihren unterschriebenen Stimmrechtsaus weis sowie den handschriftlich ausgefüllten Wahlzettel mit. Es dürfen maximal zwei Personen an der Urne vertreten werden, und die persönliche Stimmabgabe muss gleichzeitig geschehen. Vorzeitige Stimmabgabe auf der Gemeindeverwaltung während dreier Wochen vor dem Abstimmungssonntag Montag 7.30 – 11.30 Uhr und 14.00 – 18.30 Uhr Dienstag bis Donnerstag 8.30 – 11.30 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr Freitag 8.30 Uhr durchgehend bis 14.30 Uhr Urnenstandort Gemeindehaus Geroldswil am Abstimmungssonntag Abstimmungssonntag 9.45 – 11.00 Uhr Urnenstandort Schulhaus Fahrweid am Abstimmungssonntag Abstimmungssonntag 10.30 – 11.00 Uhr
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