Geroldswil Gemeindenachrichten 1/18
Gemeinde 9 Bei Hausdurchsuchungen als Urkundeperson mitwirken Die Hausdurchsuchung wird durch die Un tersuchungsbehörde vorgenommen. In der Praxis führt die Polizei eine Hausdurchsu chung durch. Der Gemeindeammann wird oftmals als «Urkundeperson» zur Feststel lung der vorhandenen Gegenstände beige zogen. Aufgabe des Gemeindeammanns ist es, als neutrale Person zu überprüfen, ob die Durchsuchung korrekt durchgeführt wird. Das umfasst insbesondere auch die Unterzeichnung des Protokolls und damit die Bestätigung, dass die schriftliche Liste der Sicherstellungen den tatsächlich si chergestellten Gegenständen entspricht. Zustellungen in zivilrechtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten Auf Verlangenwerden Erklärungen in privat rechtlichen Angelegenheiten, insbeson dere Kündigungen, Fristansetzungen usw., durch den Gemeindeammann amtlich zu gestellt. Eine gerichtliche Behörde des Kantons Zürich kann ebenfalls den Ge meindeammann mit der Zustellung einer Vorladung oder der Mitteilung eines Ent scheides (Urteil) und anderem beauftra gen. Die zwangsweise Ausweisung Die heikelste Aufgabe des Gemeindeam mannes ist die zwangsrechtliche Durch setzung einer gerichtlichen Verfügung, wie zum Beispiel einer Wegnahme oder Ausweisung aus Mieträumlichkeiten. Das Letztere hat in den letzten Jahren stark zugenommen. War es 2013 lediglich eine Ausweisung, mussten 2016 schon zehn Mietobjekte zwangsgeräumt werden. Eine Exmission, wie die Zwangsräumung im Fachausdruck genannt wird, erfordert grosse Rücksichtnahme und Einfühlungs vermögen, um eine Eskalation zu vermei den. Die Vollzugsbeamten des Gemeindeam- mannamtes Geroldswil-Oetwil-Weiningen werden bei einer Zwangsräumung immer von Polizeibeamten begleitet, die für die Sicherheit der Personen vor Ort zuständig sind. Weiter sind meistens ein Schlosser und ein Transportunternehmen vor Ort. Eher selten müssen gar Spezialeinheiten der Polizei, Sanität, Notfallpsychiater, Tier rettungsdienst (für die Haustiere) und wei tere aufgeboten werden. Der Vollzugsbeamte koordiniert vor Ort die Einsätze der verschiedenen Beteiligten und hat die Hauptverantwortung für die Durchführung der Ausweisung. Wie der Gemeindeammann beim Vollzug eines richterlichen Vollstreckungsbefehls im Einzelfall vorzugehen hat, ist im Gesetz nicht geregelt. Das Vorgehen wird weitge hend dem Ermessen des Amtsinhabers überlassen, wobei stets der Rahmen der Verhältnismässigkeit zu wahren ist. Befundaufnahme einer beschädigten Privatstrasse
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