Geroldswil Gemeindenachrichten 2/20
Gemeinde 5 der Ergänzungsleistungen ist denKantonen aufgetragen.AuchderKantonZürichverfügt über einen Gesetzeserlass. Da der Kanton Zürich zusätzliche Leistungen zu den Er- gänzungsleistungen wie die Beihilfen und die kantonalenZuschüsseausrichtet, regelt er dies im Zusatzleistungsgesetz (ZLG). Das ZLG sieht zwar vor, dass der Vollzug durchdieGemeinde zuerfolgenhat. Jedoch können dieGemeinden dieseAufgabe auch an die Sozialversicherungsanstalt Zürich (SVA) übertragen. Anlässlich der Gemein- deversammlung vom 2. Dezember 2019 wurde diese Möglichkeit wahrgenommen und damit die Ausrichtung der Zusatzleis- tungen an die SVA ausgelagert. Seit dem 1. Januar 2020 ist die SVA für die Antrags- prüfung und Auszahlungen der Zusatzleis- tungen verantwortlich. Die Kosten trägt dennoch die Gemeinde Geroldswil, wovon der Kanton Zürich einen Anteil von 44%als Staatsbeitrag leistet. Die Rechnung 2019 schliesst bei den beiden Funktionen Ergänzungsleistungen zur IV und Ergänzungsleistungen zur AHV mit Nettoausgaben von knapp Fr. 940000.– um über Fr. 180000.– besser als budgetiert ab. Zum einen mussten weniger Personen als erwartet unterstützt werden. Zum andern fielen die Rückerstattungen ausserordent- lich hoch an. Diesen Erfolg verzeichnet das im Jahr 2018 eingesetzte Vier-Augen- Prinzip. Grundsätzlich bestehen folgende Kosten pro Leistungsbezüger: ZL-Leistungsbezüger IV Wohnungsfälle pro Fall Fr. 11 100.– ZL-Leistungsbezüger IV Heimfälle pro Fall Fr. 35 000.– ZL-Leistungsbezüger AHV Wohnungsfälle pro Fall Fr. 8 600.– ZL-Leistungsbezüger AHV Heimfälle pro Fall Fr. 37 950.– Das Budget 2020wurde gemäss Detailkon- tos auf die beiden Funktionen Ergänzungs- leistungen zur IVundErgänzungsleistungen zur AHV aufgeteilt. Innerhalb dieser beiden Leistungen werden die Fälle gesondert nachWohnungs- und Heimfällen betrach- tet. Der Unterschied liegt imAufenthaltsort,
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