Geroldswil Gemeindenachrichten 2/20
6 Gemeinde wo die Leistungsbezüger wohnen, entwe- der zu Hause in der eigenenWohnung oder in einem Alters- oder Pflegeheim. Damit ergibt sich folgende Grundstruktur für die Budgetierung: ZL-Leistungsbezüger IV Wohnungsfälle pro Fall Fr. 11 100.– ZL-Leistungsbezüger IV Heimfälle pro Fall Fr. 35 000.– ZL-Leistungsbezüger AHV Wohnungsfälle pro Fall Fr. 8 600.– ZL-Leistungsbezüger AHV Heimfälle pro Fall Fr. 37 950.– Mit über 130 budgetierten Leistungsbe zügern ist mit einem Gesamtaufwand von Fr. 2 088 100.– zu rechnen. Der Kanton Zürich trägt von den staatsbeitragsbe- rechtigten Auslagen 44%. Der Gemeinde Geroldswil verbleibt ein budgetierter Nettoaufwand von Fr. 1 110 000.–. Jugendschutz In der Rechnungslegung werden unter dem Begriff Jugendschutz die Kosten für die Beratung und Betreuung von Minder- jährigen durch die kantonalen Kinder- und Jugendschutzzentren (kjz) sowie dieMass- nahmenkosten der Sonderbeschulung von Kindern in Internaten und Schulheimen zusammengefasst. Die Mitarbeitenden des kjz sind zuständig, wenn die KESB Massnahmen im Kindesschutz anordnet. Sie übernehmen aber auch Aufträge direkt von den Eltern, wenn diese auf Beratung und Unterstützung angewiesen sind. Dies kann bis zu ausserfamiliären Platzierungen führen. In der Kontengruppe Jugendschutz wird ein Teil der ausserfamiliären Platzierungen verbucht. Sobald ein schulpflichtiges Kind auch aus sozialen Gründen auf eine Son- derbeschulung in einem Internat oder Schulheim angewiesen ist, hat die politi- sche Gemeinde aufgrund der Volksschul- gesetzgebung zumindest 50% der Kosten zu tragen. Doch aus derselben Gesetzge- bung wird auch bestimmt, dass aus der Beschulung von Kindern den Eltern keine
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