Geroldswil Gemeindenachrichten 2/20
8 einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Unter- schreitet das steuerbare Einkommen zu- züglich 10% des steuerbaren Vermögens den Betrag von Fr. 120 000.–, besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf die FEBB. Je tiefer der steuerlicheWert, desto höher ist der Faktor, welcher zur Berechnung der FEBB, also der Gemeindesubvention, her- angezogen wird. Die Rechnung 2019 schliesst mit knapp Fr. 130000.–Nettoausgaben in der Konten- gruppe Leistungen an Familien allgemein ab, was ebenfalls gegenüber dem Budget knapp Fr. 130 000.– entspricht. Bei dieser Budgetabweichung handelt es sich nicht um eine Fehlbudgetierung, sondern um eine Neukontierung aufgrund von HRM II, eine nationale Vorgabe in der Rechnungs- legung von öffentlichen Verwaltungen. Das Budget 2020 weist einen Nettoauf wand von Fr. 69 500.– aus und liegt damit Fr. 46 500.– über dem Budget 2019 von Fr. 23000.–. Bei dieser Budgetabweichung handelt es sich nicht um eine Fehlbudge- tierung, sondern um eine Neukontierung aufgrund von HRM II, eine nationale Vor- gabe in der Rechnungslegung von öffent- lichen Verwaltungen. Wirtschaftliche Hilfe Einweiterer Hauptbestandteil der Sozialen Sicherheit bildet die wirtschaftliche Hilfe. Sie wird wie die Ergänzungsleistungen aus Steuermitteln finanziert. Für die Aus- Gemeinde
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