Geroldswil Gemeindenachrichten 3/20
6 Gemeinde Mandatsträger für Erwachsenenschutzmassnahmen Das schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht vor, dass bei Verlust oder Ein- schränkung der Handlungs- oder der Ur- teilsfähigkeit vormundschaftliche Mass- nahmen errichtet und diese auch durch private Mandatsträger geführt werden. Massnahmen wie Beistandschaften wer den auf eigenes Begehren oder durch Amtsperson (Verwaltungsperson, Ärzte, Psychiater etc.) sowie Angehörigen bei der Kindes- und Erwachsenschutzbehörde beantragt. Erst nach intensiver Abklärung und Anhörung der Beteiligten wird bei Vor handensein von Defiziten eineMassnahme angeordnet. Die Massnahmen werden im Zusammen wirken zwischen der hilfsbedürftigen Per son und dem Mandatsträger (Beistand) umgesetzt. Mandatsträger sind je nach Massnahme persönliche Berater, Verwal ter der persönlichen Finanz- und Vermö genswerte, Rechtswerte, Rechtsvertreter oder alles in einem. Die Mandatsträger werden durch die Kin des- und Erwachsenschutzbehörde in der Fallführung beraten und begleitet. Die Gemeindeverwaltung sucht laufend privateMandatsträger. Geeignet sind kon taktfreudige Frauen und Männer, die schwierige Lebenssituationen als Heraus forderung erachten, die Personen gerne beraten, die ein Flair für administrative Belange haben und so eine persönliche Verantwortung in unsere Gesellschaft übernehmen. Übrigens wird das Amt der Mandatsträger entschädigt. Melden Sie sich bitte. Menschen mit Defiziten brauchen Sie! Für weitere Auskünfte kontaktieren Sie Karl Suter, Abteilungsleiter Soziales und Gesundheit Huebwiesenstrasse 34 8954 Geroldswil Telefon 044 749 32 41 karl.suter@geroldswil.ch peter christen architekt fh/stv neubau umbau renovation sanierung badenerstrasse 18 • 81O4 weiningen zh fon O44 75O 36 31 • fax O44 75O 61 85 info@cbarch.ch • www.cbarch.ch 0 5 25 75 95 100 CBA_GNGeroldswil_178x63_1.0 Dienstag, 31. August 2010 17:56:13
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