Geroldswil Gemeindenachrichten 2/22

4 Gemeinde Teilrevision Bau- und Zonenordnung Im März 2013 hat die eidgenössische Stimmbevölkerung die Re- vision des Raumplanungsgesetzes (RPG) angenommen. ImKanton Zürich stimmten 71% der Vorlage zu. Das am 1. Mai 2014 in Kraft getretene revidierte Raumplanungsgesetz (RPG) verlangt von den Kantonen, dass sie bei Einzonungen/Umzonungen erhebliche planungsrechtliche Vor- und Nachteile ausgleichen. Der Kanton Zürich erliess in der Folge dasMehrwertausgleichsgesetz (MAG), welches am 28. Oktober 2019 vom Kantonsrat verabschiedet wurde. DasMehrwertausgleichsgesetz und die zugehörigeMehr- wertausgleichsverordnung (MAV) sind am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Seit dann können auch Regelungen zum kommunalen Mehrwertausgleich Rechtskraft erlangen. Um diese neuen gesetzlichen Vorgaben umzusetzen, gilt es die kommunale Bau- und Zonenordnung zu ergänzen sowie ei- ne Verordnung zum kommunalen Mehr- wertausgleichsfonds zu erlassen. Anpassung der Bau- und Zonenordnung «BZO» bis 2025 Die Gemeinden sind gemäss § 19 MAG verpflichtet, bis zum 1. März 2025 den Aus- gleich vonPlanungsvorteilen, welche durch Auf- oder Umzonungen entstehen, in ihrer Bau- und Zonenordnung zu regeln. Der Verzicht auf einen kommunalenMehrwert- ausgleich ist möglich, muss aber genauso innert Frist in der BZOgeregelt beziehungs- weise festgehalten werden. Der Gemeinderat hat sich bereits im Jahr 2021 mit dem Thema auseinandergesetzt, zumal er eine Gesamtrevision der BZO er- arbeitet, dies ebenfalls aufgrund gesetzli- cher Vorgaben. Der Handlungsbedarf wur- de erkannt. Aufgrund der Regelungen zum Mehrwertausgleich soll in der Gemeinde Geroldswil die erforderliche Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) mitsamt der Verordnung über den kommunalen Mehrwertausgleichsfonds in einem eigen- ständigen Verfahren vorgezogen werden. Die Festsetzung der BZO-Teilrevision soll zeitgleichmit demErlass der Verordnung über den kommunalenMehrwertausgleichsfonds er folgen, wenn möglich an der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2022. Arbeitsgruppe Bau- und Zonenordnung – Teilrevision Mehr- wertabgabe Der Gemeinderat hat für die Überarbeitung der Bau- und Zonen- ordnung (Totalrevision) eine Arbeitsgruppe, bestehend aus dem Gemeindepräsidenten, dem Hochbauvorstand, der Gemeinde- verwaltung, der Landis AG sowie der Planpartner AG, eingesetzt.

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