Geroldswil Gemeindenachrichten 2/22
6 Gemeinde Betrachten wir in einer Beispielgemeinde im Kanton Zürich eine modellhafte Situation mit drei verschiedenen Grundstücken. Auf den drei Grundstücken sind jeweils unterschiedliche Nutzungen zulässig. Ein Grundstück liegt in der Landwirtschaftszone, gleich daneben liegt eine Parzelle in der Industrie- und Gewerbezone und auf dem dritten Grundstück steht ein Einfamilienhaus in der Wohnzone. Welchen Wert diese Grundstücke haben, ist auch davon abhängig, welche Art der Überbauung darauf möglich ist. Kantonaler und kommunaler Mehrwertausgleich Angenommen, die Beispielgemeinde hat entschieden, dass dieses Gebiet zu einer Wohnzone mit Mehr familienhäusern werden soll. Was bedeutet das für diese drei Parzellen der Bei- spielgemeinde? Und was für den Mehrwertausgleich? Einzonung = kantonaler Mehrwertausgleich Das landwir tschaf tliche Grundstück müsste dann eingezont werden. Einzonungen fallen unter den kantonalenMehrwertaus- gleich. Das bedeutet, dass 20% des Mehrwerts, der durch die Einzonung entsteht, als Ausgleichsleistung an den kantonalen Fonds gehen. Der kantonale Mehrwertausgleich wird in diesem Beitrag nicht weiter behandelt. Umzonung und Aufzonung = kommunaler Mehrwertausgleich Das Grundstück in der Industrie- und Gewerbezone wird durch eine Umzonung zu einer Parzelle in einer Wohnzone mit Mehr- familienhausnutzung überführt. Das drit te Grundstück erfährt eine Aufzonung, da neu stat t eines Einfamilienhauses eine höhere Nutzung mit Mehrfamilienhäusern möglich ist. Ob eine Mehrwertabgabe fälligwird undwie hoch diese Abgabe ausfällt, hängt davon ab, wie die Gemeinde den Mehrwer tausgleich ausgestaltet. * Quelle: Amt für Raumentwicklung
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