Geroldswil Gemeindenachrichten 2/22
Gemeinde 9 Geänderte Bau- und Zonenordnung In der Gemeinde wird anschliessend imGemeindeparlament oder der Gemeindeversammlung über die Festsetzung der geänderten Bau- und Zonenordnung abgestimmt. Sofern die Änderungen angenommen werden, gehen sie zur Genehmigung nochmals ans Amt für Raumentwicklung. Nach Genehmigung und Ablauf der 30-tägigenRekursfrist kann die geänderteBau- und Zonenordnung publiziert und in Kraft gesetzt und der kommunaleMehrwertaus- gleich in der Gemeinde vollzogen werden.
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