10 Gemeinde Warum fällt meineGebührenrechnung trotz gleichem oder sogar geringeremWasserverbrauch gegenüber den Vorjahren massiv höher aus? Warum ist der Verbrauch (Wasser- und Abwasser-Mengengebühr) nicht mehr wie bis anhin massgebend? Dieses Modell gibt keinen Anreiz mehr zum Wassersparen, obwohl das in der jetzigen Zeit sinnvoll wäre. Auch bisher ist die Wassermenge nicht alleinig für die Gebührenhöhemassgebend gewesen. Die Grundgebühr hat bis anhin jedochauf demGebäudeversicherungswert basiert, welcher hinsichtlich des Verursacherprinzips ungeeignet erscheint. Bei der Gesamtgebührenberechnung der Gemeinde Geroldswil ist beim neuen Berechnungsmodell eine Finanzierung von jeweils 50%ausMengengebühren und 50% aus Grundgebühren angestrebt worden. Auch mit dem neuen Berechnungsmodell hat es zukünftig Sinn, Wasser zu sparen. Die Gebührenrechnung 2022 lässt sich nicht mit der Gebührenrechnung 2021 vergleichen, da unterschiedliche Berechnungsmodelle angewendet worden sind. Erst mit den zukünf tigen Gebührenrechnungen ist das Resultat aus der Wassereinsparung sichtbar. Je nach Art, Lage (Bauzone) und Grösse der Liegenschaf t kann die Grundgebühr einen wesentlich grösseren Anteil an den Gesamtgebühren des Einzelobjektes ausmachen. Dies lässt sich besonders bei kleinen Objekten feststellen. Dementsprechend können trotz geringerem Wasserbezug die Gesamtkosten dennoch gestiegen sein. Warum ist die Parzellenfläche für die Abwasserberechnung massgebend? Einfamilienhäuser mit viel Umschwung sind äusserst benachteiligt. Ein Grossteil der Böden auf dem Gemeindegebiet weist äussert schlechte Versickerungseigenschaften auf. Dementsprechend sind auch die meisten versiegelten Flächen (Dächer, Terrassen, Vorplätze, Zufahrten usw.) an die Kanalisation angeschlossen. An Regentagen fallen daher sehr grosse Wassermengen an, welche die Mengen des effektiven Schmutzwassers bei weitem übersteigen. Für die Dimensionierung der Abwasserleitungen stellt dieses sogenannte Meteorwasser daher den massgebenden Faktor dar. Mit dem neuen Berechnungsmodell über die Grundstücksfläche wird diesem Umstand Rechnung getragen. Da die Menge der versiegelten Flächen jedoch stark von der Art der Bebauung abhängt, wird je nach Bauzone ein anderer Reduktionsfaktor eingesetzt. So beträgt dieser in der Bauzone W1.3, welche hauptsächlich Einfamilienhäuser und somi t auch zumeist grössere Garten- und Freiflächen beinhaltet 0,25. Die Gewerbezone hingegen, welche naturgemäss über grössere versiegelte Flächen (z. B. Park-, Lager- und Umschlagsplätze) verfügt, wird mit einem wesentlich geringeren Reduktionsfaktor von 0,60 gerechnet. Ihre Kontaktstelle bei weiteren Fragen? Administrative und finanztechnische Fragen (zur Gebührenrechnung): Abteilung Finanzen, Telefon 044 749 32 25, finanzen@geroldswil.ch Technische Fragen: Abteilung Bau und Infrastruktur, Telefon 044 749 32 35, bau_infrastruktur@geroldswil.ch
RkJQdWJsaXNoZXIy Mjk4MTY2