Gemeinde 9 Fragen aus der Bevölkerung Hat die Rechnungsperiode geändert? Nein, die Bezugsperiode (Verbrauch) ist nach wie vor das vergangene Jahr und die Rechnungsperiode das aktuelle Jahr. Siehe Grafik unten. Warum ist meine Gebührenrechnung fast doppelt so hoch wie im Vorjahr, obwohl der Gemeinderat an der Gemeindeversammlung vom 28. September 2020 mitgeteilt hat, dass die Gebühren nicht mehr als 20% steigen werden? Diese Aussage hat sich ausschliesslich auf die Anschlussgebühren (einmalige Gebühren) bezogen, welche ummax. 20% gegenüber dem Vorjahr ansteigen, nicht aber auf dieBenutzungsgebühren (jährliche Gebührenrechnung). Ausserdem sind an dermassgebendenGemeindeversammlung verschiedene Berechnungsbeispiele präsentiert worden, welche – je nach Objekt – deutlich grössere Gebührenerhöhungen nachgewiesen haben. Warumwurden die Benutzungsgebühren so schockartig und erst zum jetzigen Zeitpunkt angehoben und nicht jährlich punktuell erhöht? Wie konnte die bisher gute Infrastruktur trotz niedrigeren Gebühren funktionieren? Seit 2015 schlossen die Werke ihre Rechnung immer mit einem Mehraufwand ab. Dieser Mehraufwand musste aus der Reserve (Spezialfinanzierung) gedeckt werden. In den letzten Jahren mussten zusätzliche und grössere Investitionen getätigt werden und auch in Zukunf t ist mit erhöhtenAusgaben zu rechnen, so dass diese Reserven auf den Spezialfinanzierungskonten nicht mehr ausreichen. Dies ist einerseits auf diverse Abhängigkeiten zu Drittprojekten wie z. B. Strassensanierungsprojekte, aber auch den Ausbau des Fernwärmenetzes und weitere zurückzuführen. Andererseits haben sich auch die Gegebenheiten bezüglich des Stands der Technik, der gesetzlichen Bestimmungen sowie der veränderten Gewichtung der Versorgungssicherheit stark verändert. DesWeiteren sind auch die Leitungen nicht überall gleich alt. Schliesslich hat der Gemeinderat entschieden, die Anpassung der Gebührenhöhe zusammen mit der neuen Strukturierung der Gebühren und der Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen dem Stimmbürger zu unterbreiten. In meinem Einfamilienhaus ist eine Zählergrösse von 2,5 eingebaut. Warumwird auf meiner Gebührenrechnung bei der Zählergrösse mit einem Faktor 5 anstatt 2,5 gerechnet? Seit der digitalen Erfassung der Zählerdaten in unserer Berechnungssoftware wurden die Dimensionierungsbezeichnungen von Wasserzählern mehrfach geändert. So stellt die dazumal im System hinterlegte Nennleistung des Zählers aufgrund der maximalen Durchflussmenge (Qmax) den damaligenStandarddar. DieseBezeichnung ist heute veraltet und ist durch den Überlastdurchfluss (Q4) ersetzt worden. Weiter ist als neue Standardbezeichnung der Nenndurchfluss (Qn) definier t worden, welcher pauschal mit dem halben Wert des Maximaldurchflusses angesetzt worden ist. Daraus ergibt sich, dass ein heute eingebauter Zähler, welcher die Bezeichnung Qn 2,5 m3/h aufweist, der alten Bezeichnung Qmax 5 m3/h entspricht. Aber auch die Bezeichnung des Nenndurchflusses Qn ist bereits wieder veraltet. So richtet sich die aktuelle Zählerbezeichnung nach dem Dauerdurchfluss (Q3). Dabei entspricht ein Qn 2,5 m3/h einen Zähler mit demWert Q3 4 m3/h. Daraus folgt, dass je nach Zähleralter unterschiedlicheBezeichnungen auf den Wasserzählern gefunden werden können. Für die Verbraucher ist daher wichtig zu wissen, dass sowohl ein Zähler mit der Beschriftung Qn 2,5 m3/h wie auch einer mit der Beschrif tung Q3 4 m3/h gleich gross dimensioniert sind und einem Zähler mit der Bezeichnung Qmax 5 m3/h entsprechen. Da die Wasserzähler in Abhängigkeit zu ihrem Alter periodisch ersetzt werden, weicht die Zählerbezeichnung gemäss obenstehender Erläuterung jenachLiegenschaft ab. Da zeitweisegleich drei verschiedene Bezeichnungen im Umlauf gewesen sind, hätte dies in der Verrechnungssof tware zu Komplikationen geführt. So hat man sich bewusst dafür entschieden, weiterhin die heute veraltete Bezeichnung Qmax zu verwenden. Kann ich bei meinem Einfamilienhaus einen kleinerenWasserzähler als meinen jetzigenZähler von2,5Qneinbauen lassen? Gemäss Art. 49 des Wasserversorgungsreglementes entscheidet die Wasserversorgung über die Art der einzubauenden Messeinrichtung. Dies erfolgt in der Regel aufgrund des mit der Baueingabe eingereichten Sani tärschemas, welches die Grundlage zur Berechnung der angeschlossenen Belastungswerte dient. Der kleinste durch die Wasserversorgung eingebaute Zähler bei Wohn- und Geschäftsgebäuden weist die Grösse Qn 2,5 m3/h (bzw. Qmax 5 m3/h; vgl. Abschnitt oben) auf.
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