Gemeinde 15 Ausbildung während drei Jahren auf. Die Unterlagen müssen auf Ersuchen des Veterinäramts vorgelegt werden. Ausnahmen von der theoretischen Ausbildung: • Personen, die in den letzten zehn Jahren einen Hund für mindestens sechs Monate in Folge gehalten haben. • Personen, die den Hund vom Ehe-/Lebenspartner oder der Ehe-/Lebenspartnerin übernehmen, wenn der Hund seit mindestens sechs Monaten im gemeinsamen Haushalt lebt. • Sehbehinderte Personen, die einen Blindenführhund einer von der Invalidenversicherung anerkannten Blindenführhundeschule übernehmen. Ausnahmen von der praktischen Ausbildung: • Wenn der Hund beim Erwerb oder Zuzug in den Kanton älter als zehn Jahre ist. • Wenn Personen, die in den Kanton zuziehen, eine praktische Hundeausbildung absolviert haben, die gemäss Bestätigung des Veterinäramts gleichwertig ist. • Wenn der Hund vom Ehe-/Lebenspartner oder der Ehe-/Lebenspartnerin übernommen wird und der Hund seit mindestens sechs Monaten im gemeinsamen Haushalt lebt. • Für Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner, die gemäss § 16 d Abs. 1 Hundegesetz über eine Bewilligung des Veterinäramts verfügen. • Hunde, die in der zentralen Hundedatenbank AMICUS auf ein Tierheim registriert sind; ausgenommen sind jene, die ein Tierheim aus dem Ausland einführt, um sie in der Schweiz zu platzieren. • Für Personen, die einen Assistenzhund von einer von der Invalidenversicherung anerkannten Schule oder Ausbildungsvereinigung halten. • Für Personen, die als Milizhundeführer/in während der Rekrutenschule oder als Instruktor/in einen Hund der Armee übernehmen, wenn der Hund in der Armee eingesetzt wird oder für einen solchen Einsatz vorgesehen ist. • Bei Hunden, die für den Sicherheitsdienst der Polizei oder einer Strafvollzugsanstalt oder beim Grenzwachtkorps eingesetzt werden oder für einen solchen Einsatz vorgesehen sind. • Bei vom Bundesamt für Umwelt anerkannten Herdenschutzhunden. Ferner kann das Veterinäramt eine Person auf Gesuch von der praktischen Hundeausbildung befreien, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen die Ausbildung nicht absolvieren kann oder einen kranken oder verhaltensauffälligen Hund hält, mit dem keine praktische Hundeausbildung durchgeführt werden kann. Weitere Informationen sind auf der Website des Veterinäramtes des Kantons Zürich ersichtlich. Für mehr Informationen QR-Code scannen. Newsletter Nichts verpassen: Mit dem Newsletter der Gemeinde Geroldswil sind Sie stets auf dem Laufenden. Erhalten Sie wichtige Informationen, News und Termine direkt per E-Mail. Einfach abonnieren und bequem informiert bleiben, wann immer es Neuigkeiten aus Ihrer Gemeinde gibt.
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