Geroldswil Gemeindenachrichten 3/15

Gemeinde 6 Die Aufgaben der Berufsbeiständin sind vielfältig und anspruchsvoll Für die BBGO arbeiten zwei Fachpersonen: die Berufsbeiständin sowie eine Sach­ bearbeiterin, welche die Berufsbeiständin in den administrativen Arbeiten unter­ stützt. In ihrer Arbeit steht die Berufsbeiständin mit den unterschiedlichsten Personen im Kontakt. Sie begleitet junge Erwachsene bis hin zu Senioren in den höchsten Alters­ jahren. Dabei sind Personen aus allen Kulturkreisen und Nationen vertreten. Die Schutz- und Hilfsbedürftigen, teilwei­ se urteilsunfähige Menschen, weisen die vielfältigsten Defizite auf: kognitive Ein­ schränkungen, körperliche Behinderun­ gen, soziale Verwahrlosung, finanzielle Angelegenheiten, die sie nicht mehr selber bewältigen können, usw. Für solche schutz- und hilfsbedürftigen Personen verfügt die KESB bei Bedarf eine Erwachsenenschutzmassnahme und be­ auftragt die Berufsbeiständin, sich mit spezifischen Aufträgen um das Wohl der schutz- und hilfsbedürftigen Person zu bemühen. Die wesentlichen Aufgabenbe­ reiche der Berufsbeiständin umfassen die Personen-, Vermögens- und die Rechts­ sorge. Darin enthalten sind die Bedarfsab­ klärung und -ermittlung, die Leistungs­ planung, die Lebensbewältigungshilfe und das Erschliessen und/oder das Verwalten von materiellen und immateriellen Res­ sourcen. Je nach Auftrag und Dauer haben die Berufsbeistände der KESB Bericht zu erstatten und Rechenschaft über die Fi­ nanzen ihrer Klienten abzulegen. In ganz bestimmten Angelegenheiten wie bei­ spielsweise der Haushaltsauflösung, dem Verkauf von Wohneigentum und bei der Anlage von Vermögenswerten hat die Berufsbeiständin zusätzlich bei der KESB eine Genehmigung einzuholen. Damit soll eine möglichst hohe Sicherheit für die schutz- und hilfsbedürftige Person ge­ währleistet werden. Dies ist jedoch auch oftmals mit administrativemMehraufwand verbunden. Die Berufsbeiständin ist eine Allrounderin in allenWissens- und Rechtsgebieten. Sie hält den direkten Kontakt zu den Klienten. Sie trägt eine grosse Verantwortung gegenüber den Klienten und ist an das Gesetz gebunden. Im Hintergrund wird die Berufsbeiständin durch eine sehr sach­ kundige und pflichtbewusste Sachbear­ beiterin unterstützt. Sie erledigt die ganze Finanzadministration, die Buchhaltung der Klienten, die Zahlungen, die Steuerer­ klärungen, die Meldungen an Institu­ tionen, Ämter und Verwaltungen. Die gute Zusammenarbeit zwischen der Berufsbei­ ständin und der Sachbearbeiterin ist massgebend für eine optimale Betreuung der Klienten in der BBGO. Die Klienten der Berufsbeiständin gehen mit den angebotenen bzw. durch die KESB angeordneten Massnahmen höchst unter­ schiedlich um. Manche Personen sträuben Viele Klienten sind froh, unterstützt zu werden

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