Geroldswil Gemeindenachrichten 3/15
Gemeinde 7 sich vehement dagegen, dass sich jemand «Fremdes» in ihre Angelegenheiten ein mischt. In diesen Fällen braucht es oft viel Überzeugungsarbeit, um den Bedürfnis sen der Klienten gerecht werden und sie davon überzeugen zu können, dass man sich für ihr Wohl einsetzt. Viele Klienten sind aber froh und sehr dankbar, dass sie unterstützt werden, und sind beruhigt, wenn ihnen jemand zur Seite steht. Sei es, um die meist längst überfälligen Pendenzen anzugehen oder bei der Lösung der vielfältigsten Probleme und Herausforderungen Hand zu bieten. Dabei stehen oft hohe Schulden, geringe Einnahmen, physische und psychische Erkrankungen, prekäreWohnverhältnisse und Auseinandersetzungen mit Behörden, Ämtern und auch Nachbarn im Fokus. Manchmal haben Angehörige von verbei ständeten Personen den Eindruck, es fän de keine positive, sprich nach aussen wahrnehmbare Entwicklung statt. Viel fach herrscht die Ansicht, dass die Berufs beiständin alle Probleme der betroffenen Person lösen und erledigen könne. Die Berufsbeiständin ist aber keine Zauberin! Wo kein Geld vorhanden ist, können auch keine Schulden saniert werden. Ist jemand sozial verwahrlost, kann die Berufsbeiständin nicht täglich 24 Stunden anwesend sein. Den Möglichkeiten der Berufsbeiständin sind nicht zuletzt gesetzlicheGrenzen gesetzt. So lautet der Grundsatz:So viel Hilfe wie nötig, so wenige Einschränkungen wie möglich. Das bedeutet auch, dass die Berufs beiständin ihre Klienten möglichst oft in die Handlungen miteinbezieht und den Kli enten so viel Eigenverantwortung wie möglich lässt. Dadurch können bei den schutz- und hilfsbedürftigen Personen kleine, aber sehr wirksame Erfolge erzielt werden, die jedoch von den Angehörigen kaum wahrgenommen werden. Aus der BBGO wird die BBRL Per 1. Dezember 2012 startete die BBGO mit drei Fällen aus Geroldswil und sechs Fällen aus Oberengstringen. Das KESR ist nun bald zwei Jahre in Kraft. In dieser Zeit konnten wertvolle Erfahrungen gesammelt werden, welche in die Betriebsabläufe der BBGO eingeflossen sind. Die BBGO ist sehr gut aufgestellt und die Berufsbei ständin betreut per Ende 2014 insgesamt 34 schutz- und hilfsbedürftige Personen. Die Gemeinde Weiningen war während zweier Jahre dem Mandatszentrum Dietikon angeschlossen. Der Gemeinderat Weiningen hat der Gemeindeversammlung vom Juni 2015 beantragt, sich per 1. Januar 2016 der BBGO anzuschliessen. Die BBGO verfügt über die nötigen Ressourcen, um die zurzeit vier Mandate der Gemeinde Weiningen führen zu können. Die BBGO wird somit per 1. Januar 2016 erweitert und ab diesem Datum unter der neuen Bezeichnung Berufsbeistandschaft rech tes Limmattal (BBRL) rund 41 schutz- und hilfsbedürftige Personen betreuen. Die Berufsbeiständin und die Sachbear beiterin unter der Leitung des Abteilungs leiters Soziales stehen nun vor der span nenden und herausfordernden Aufgabe, die interne Organisation in der neuen BBRL so anzupassen, dass die neuen Mandate der GemeindeWeiningen nahtlos übernommen werden können. Es werden laufend private Beiständinnen und Beistände gesucht Nebst den Berufsbeiständen können Er wachsenenschutzmassnahmen auch nach neuem Recht von privaten Mandats trägern (PRIMAs) geführt werden. Bei zahlreichen Mandaten sind Privat personen für die Führung von Beistand schaften gut geeignet und auch sehr erwünscht. Wenn aufgrund eines Schwächezustandes eine Beistandschaft errichtet wird und die betroffene Person jemanden aus dem privaten Umfeld oder sonst eine Vertrauensperson vorschlägt, wird diesemWunsch in der Regel entspro chen. Voraussetzung ist, dass die ge wünschte Person sich bereit erklärt, die Aufgabe zu übernehmen und geeignet ist. Im Weiteren setzt die KESB PRIMAs ein, wenn diese für die Führung eines Mandats ebenso gute oder sogar bessere Voraus setzungen als Berufsbeistände haben, nämlich wenn viel Zeit und Geduld gefragt sind. Die Aufgaben eines PRIMA Je nach Mandat wird von einem monatli chen Zeitbedarf von drei bis acht Stunden ausgegangen, wobei die Anfangsphase am zeitintensivsten ist. Der Zeitaufwand hängt vor allem davon ab, inwiefern sich der Beistand oder die Beiständin nebst den administrativen Aufgaben der persön lichen Begleitung widmet. Es wird von einem Engagement während mehrerer Jahre ausgegangen. Die Arbeit wird ent schädigt und die Spesen werden zurück erstattet. Eine Beistandschaft kann Auf gaben in den persönlichen, administrativen oder finanziellen Bereichen beinhalten: Das Team der BBRL betreut bald rund 41 Fälle
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