Gemeinde 13 Anpassung der Zusatzleistungsverordnung Seit dem 1. Januar 2025 sind die neuen Anpassungen der Zusatzleistungsverordnung in Kraft. Mit diesen Anpassungen können Personen mit Zusatzleistungen, die Unterstützungs- und Betreuungsleistungen zu Hause benötigen, diese Kosten von der Zusatzleistung rückvergütet erhalten. Dies geschieht im Rahmen der Krankheits- und Behinderungskosten, die mit einem jährlichen Kostendach geregelt sind. Mit diesen Anpassungen soll einerseits die Selbstbestimmung und Autonomie älterer Menschen mit Zusatzleistungen gestärkt werden. Andererseits wird der Verbleib im gewohnten Umfeld möglichst lange angestrebt und ein Heimeintritt soll verzögert werden. Seit April 2025 setzt die Gemeinde Geroldswil diese Anpassungen ebenfalls um. Wenn Sie zu Hause bereits auf Betreuung angewiesen sind und diese erweitern wollen oder wenn sich die Notwendigkeit für Unterstützung abzeichnet, können Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Wir übernehmen für die Gemeinde Geroldswil die notwendige Bedarfsabklärung. Die Zusatzleistungs-Durchführungsstelle behält die bereits vergüteten Krankheits- und Gesundheitskosten im Blick und stellt die Kostenübernahme ein, wenn der Maximalbetrag erreicht ist. Für eine Einzelperson sind das 25 000 Franken pro Jahr und für ein Ehepaar 50 000 Franken pro Jahr. Die Fachmitarbeitenden der Anlaufstelle Gesundheit und Alter werden in regelmässigen Abständen mit den Beziehenden die Situation besprechen. Die Anlaufstelle Gesundheit und Alter berät Sie gerne bei diesem und vielen weiteren Themen. Weitere Informationen und Tipps finden Sie auf unserer Website: www.gesundheit-limmattal.ch Kontakt: Telefon 043 455 10 17 Montag 8–12 Uhr, Dienstag 8–12 Uhr, Mittwoch und Donnerstag ganztags oder: j.saladin@gesundheit-limmattal.ch June Saladin Fachmitarbeiterin Fachmitarbeitende beurteilt den Unterstützungsbedarf Die Rechnung wird vom ZL-Beziehenden bezahlt und von ihm an die ZL-Durchführungsstelle eingereicht Fachmitarbeitende stellt eine schriftliche Bescheinigung zu Handen der Zusatzleistungs-Stelle aus Die ZL-Durchführungsstelle vergütet die Kosten den ZL- Beziehenden zurück. 1. Fachmitarbeitende kommt zu einem persönlichen Gespräch zu Ihnen nach Hause Ablauf von der Bedarfsabklärung bis zum Leistungsbezug 2. Der/die ZL-Beziehnde wählt die Leistungen und den Leistungserbringer aus
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