Geroldswil Gemeindenachrichten 1/26

Gemeinde 5 Details zur Versorgungssicherheit Unsere Wasserversorgungen verfügen über ein Konzept für die Bewältigung von solch schwerwiegenden Notsituationen. Als schwerwiegend gilt, wenn die Wasserversorgung in die Haushaltung nicht innert drei Tagen wiederhergestellt werden kann. Denn aufgrund der gesetzlichen Vorgaben sind die Wasserversorgungen verpflichtet, ab dem vierten Tag ohne Wasserversorgung in die Haushaltungen mindestens vier Liter Trinkwasser pro Person und Tag zur Verfügung zu stellen beziehungsweise abzugeben. Allerdings: Die vorgelagerten drei Tage müssen die Haushaltungen mit ihrem Notvorrat selbst überbrücken. Unsere Wasserversorgung empfehlt einen Mindestbestand von neun Litern Wasser pro Person, also ein Sixpack mit 1,5-Liter-Flaschen. Bei jedem Notfall setzt unsere Wasserversorgung alles in Bewegung, um die Versorgung schnellstmöglich wieder in den Normalzustand zu versetzen. Sollte es zu schwerwiegenden und länger anhaltenden Unterbrüchen im Trinkwassernetz kommen, richten die Gemeinden ab dem vierten Tag Notabgabestellen ein. An diesen Notabgabestellen können die Einwohner/innen im Holprinzip, mit selbst mitgebrachten Gefässen, Trinkwasser beziehen. Übung Notfall-Wasserabgabestelle In der nächsten Ausgabe der Gemeindenachrichten erfahren Sie mehr über die Trinkwasser-Abgabestellen. Merken Sie sich schon heute den Samstag, 12. September 2026. An diesem Tag wird die Wasserversorgung in Zusammenarbeit mit der Gemeindeführungsorganisation Geroldswil, dem Zivilschutz der Zivilschutzorganisation Dietikon, der Feuerwehr beitet und vom zuständigen kantonalen Amt prüfen und genehmigen lassen. Die Durchführbarkeit dieses Wassernotfallkonzepts soll nun am Samstag, 12. September 2026, umfassend geübt werden. Die Einwohner/innen im Einzugsgebiet der Trinkwasserversorgung werden bei dieser wichtigen Übung die Hauptpersonen spielen. Versorgungssicherheit auch bei schweren Mangellagen Aus verschiedenen Gründen kann es vorkommen, dass die Wasserzufuhr in die Haushaltungen eingeschränkt oder gar unterbrochen ist. Unlängst, nämlich am 26. Dezember 2025, musste ein Teil des Dorfes Geroldswil auf das Wasser aus dem Hahn verzichten. Die Ursache, ein technischer Defekt, konnte in weniger als einer Stunde behoben werden. Aber auch in einer schweren Not-, also Mangellage, sind die Wasserversorgungen der GOWGemeinden Geroldswil, Oetwil und Weiningen sehr bestrebt, die Bevölkerung schnell mit ausreichend Trinkwasser zu versorgen. Als schwere Mangellage gelten zum Beispiel Situationen, in denen die normale Versorgung über die häusliche Infrastruktur (Wasserrohre) mit Trinkwasser erheblich gefährdet, erheblich eingeschränkt oder verunmöglicht ist. Dies trifft insbesondere bei Naturereignissen, Störfällen, Sabotagen oder kriegerischen Handlungen zu.

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