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Patent zur Führung einer Gastwirtschaft

Gemäss § 2 Gastgewerbegesetz  bedarf die Führung einer Gastwirtschafts eines Patents. Dieses kann nur erteilt werden, wenn die betreffenden Räumlichkeiten den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und der Gesuchsteller die gesetzlich geforderten Bedingungen erfüllt.

Das Gesuch für die Führung einer Gastwirtschaft [dotx, 107 KB] ist 4 Wochen vor der Betriebsaufnahme mit folgenden Beilagen einzureichen:

Das Patent lautet auf die für den Betrieb verantwortliche Person und ist nicht übertragbar.

Der Verkauf von alkoholhaltiger Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten. Der Verkauf von gebrannten Wassern an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. 

Links 

Gastgewerbegesetz
Verordnung zum Gastgewerbegesetz

Zuständige Abteilung

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