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Abstimmungen / Wahlen

In kaum einem anderen Staat gibt es derart ausgebaute Mitbestimmungsrechte des Volkes wie in der Schweiz. Die lange demokratische Tradition, die vergleichsweise geringe Grösse und Bevölkerungszahl, die hohe Alphabetisierungsrate und ein vielfältiges Medienangebot sind ausschlaggebend für das Funktionieren dieser besonderen Staatsform.

Wer stimmt, bestimmt!

Nur wer seine politischen Rechte ausübt und wahrnimmt, kann in Sachvorlagen und Wahlen mitbestimmen und mitgestalten. Die eigene Meinungsbildung und das Interesse über das politische, wirtschaftliche und soziale Geschehen in Bund, Kanton und Gemeinde sind wichtig und zentral. Informieren Sie sich.

Auslandschweizer/-innen

Auslandschweizerinnen und -schweizer können an den eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen National- und Ständeratswahlen teilnehmen sowie eidgenössische Initiativen und
Referendumsbegehren unterzeichnen. Für die Eintragung im Stimmregister melden Sie sich bitte direkt bei der zuständigen Schweizervertretung im Ausland an.

Erneuerungswahlen 2026

Als wahlleitende Behörde hat der Gemeinderat Geroldswil den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2026 mit der Amtszeit 2026 – 2030 auf den Sonntag, 8. März 2026 festgesetzt. 
Alle Informationen und Unterlagen zu den Erneuerungswahlen finden Sie hier.

Nächster Abstimmungstermin

8. März 2026 Informationen folgen

Vergangene Abstimmungs- und Wahltermine

Sonntag, 30. November 2025

Eidgenössische Volksabstimmungen 30.11.2025
Kantonale Volksabstimmung 30.11.2025
Kommunale Abstimmungen 30.11.2025

Sonntag, 28. September 2025

Eidgenössische Volksabstimmungen 28. September 2025
Kantonale Abstimmung 28. September 2025
Kommunale Abstimmung 28. September 2025

Sonntag, 18. Mai 2025

Kantonale Volksabstimmung 18. Mai 2025
Sonnstag, 9. Februar 2025 Eidgenössische Volksamstimmung 9. Februar 2025

Sonntag, 24. November 2024

Eidgenössisch Volksabstimmungen 24. November 2024
Sonntag, 22. September 2024

Eidgenössische Volksabstimmung 22. September 2024
Kantonale Volksabstimmung vom 22. September 2024
Kommunale Volksabstimmung vom 22. September 2024

Die weiteren (provisorischen) Abstimmungstermine sind ebenfalls bereits bekannt. 

SMS- und Emailreminder

Nutzen Sie hier die Möglichkeit und lassen Sie sich mit einem SMS oder einer E-Mail an die Abstimmungstermine erinnern.

Frühere Abstimmungsergebnisse

Abstimmungsergebnisse von früheren eidgenössischen und kantonalen Volksabstimmungen

So stimmen Sie richtig ab

Der Stimmrechtsausweis ist persönlich und berechtigt Sie zur einmaligen Stimmabgabe. Er muss unterschrieben werden. Fehlt die Unterschrift, gelten die abgegebenen Stimm- und Wahlzettel als ungültig eingelegt und fallen ausser Betracht. Weitere wichtige Informationen finden Sie auf der Rückseite Ihres Stimmrechtsausweises.

Füllen Sie die Stimm- und Wahlzettel eigenhändig und handschriftlich aus. Sie können Ihre Stimme brieflich oder persönlich abgeben. Bei der brieflichen Abstimmung legen Sie die Stimmzettel in das dafür vorgesehene Stimmzettelcouvert und verschliessen dieses. Den unterschriebenen Stimmrechtsausweis und das Stimmzettelcouvert legen Sie in das Antwortcouvert, verschliessen dieses ebenfalls, und werfen Sie es direkt in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung oder retournieren es per Post. Achten Sie auf die Zustellfrist der Post. Das Abstimmungscouvert ist mit einer B-Post-Frankatur versehen; die Zustellung kann bis zu 5 Werktagen dauern.

Sie können Ihre Stimme auch persönlich abgeben. Dies können Sie entweder während drei Wochen vor dem Abstimmungssonntag auf der Gemeindeverwaltung tun oder am Abstimmungssonntag selbst an den Urnen.

Falls Sie Ihre Stimme nicht persönlich oder brieflich abgeben, können Sie sich an der Urne vertreten lassen. Geben Sie einer anderen stimmberechtigen Person ihren unterschriebenen Stimmrechtsausweis sowie die handschriftlich ausgefüllten Stimmzettel mit. Es dürfen maximal zwei Personen an der Urne vertreten werden und die persönliche Stimmabgabe muss gleichzeitig geschehen.

Urnenöffnungszeiten

Die vorzeitige Stimmabgabe ist während 15 Werktagen vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag im Gemeindehaus Geroldswil von Montag bis Freitag während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten möglich. 

Die persönliche Stimmabgabe am Wahl- und Abstimmungssonntag ist in folgenden Abstimmungslokalen zu folgenden Zeiten möglich

  • Gemeindehaus Geroldswil                                09.45 - 11.00 Uhr
  • Fahrweid                                                          10.30 - 11.00 Uhr

Die briefliche Stimmabgabe ist unabhängig von den Urnenöffnungszeiten möglich. Diesbezüglich gelten die Bestimmungen gemäss Abstimmungsunterlagen.


Zuständige Verwaltungsabteilung

Präsidiales
 

Links

Gemeindeordnung Geroldswil
Gesetz über die politischen Rechte
Easyvote
Wahlen und Abstimmungen Kanton Zürich

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