Abstimmungen / Wahlen
In kaum einem anderen Staat gibt es derart ausgebaute Mitbestimmungsrechte des Volkes wie in der Schweiz. Die lange demokratische Tradition, die vergleichsweise geringe Grösse und Bevölkerungszahl, die hohe Alphabetisierungsrate und ein vielfältiges Medienangebot sind ausschlaggebend für das Funktionieren dieser besonderen Staatsform.
Wer stimmt, bestimmt!
Nur wer seine politischen Rechte ausübt und wahrnimmt, kann in Sachvorlagen und Wahlen mitbestimmen und mitgestalten. Die eigene Meinungsbildung und das Interesse über das politische, wirtschaftliche und soziale Geschehen in Bund, Kanton und Gemeinde sind wichtig und zentral. Informieren Sie sich.
Auslandschweizer/-innen
Auslandschweizerinnen und -schweizer können an den eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen National- und Ständeratswahlen teilnehmen sowie eidgenössische Initiativen und Referendumsbegehren unterzeichnen. Für die Eintragung im Stimmregister melden Sie sich bitte direkt bei der zuständigen Schweizervertretung im Ausland an.
Abstimmungs- und Wahltermine
Die weiteren (provisorischen) Abstimmungstermine sind ebenfalls bereits bekannt.
SMS- und Emailreminder
Nutzen Sie hier die Möglichkeit und lassen Sie sich mit einem SMS oder einer E-Mail an die Abstimmungstermine erinnern.
Frühere Abstimmungsergebnisse
Abstimmungsergebnisse von früheren eidgenössischen und kantonalen Volksabstimmungen
So stimmen Sie richtig ab
Der Stimmrechtsausweis ist persönlich und berechtigt Sie zur einmaligen Stimmabgabe. Er muss unterschrieben werden. Fehlt die Unterschrift, gelten die abgegebenen Stimm- und Wahlzettel als ungültig eingelegt und fallen ausser Betracht. Weitere wichtige Informationen finden Sie auf der Rückseite Ihres Stimmrechtsausweises.
Füllen Sie die Stimm- und Wahlzettel eigenhändig und handschriftlich aus. Sie können Ihre Stimme brieflich oder persönlich abgeben. Bei der brieflichen Abstimmung legen Sie die Stimmzettel in das dafür vorgesehene Stimmzettelcouvert und verschliessen dieses. Den unterschriebenen Stimmrechtsausweis und das Stimmzettelcouvert legen Sie in das Antwortcouvert, verschliessen dieses ebenfalls, und werfen Sie es direkt in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung oder retournieren es per Post. Achten Sie auf die Zustellfrist der Post. Das Abstimmungscouvert ist mit einer B-Post-Frankatur versehen; die Zustellung kann bis zu 5 Werktagen dauern.
Sie können Ihre Stimme auch persönlich abgeben. Dies können Sie entweder während drei Wochen vor dem Abstimmungssonntag auf der Gemeindeverwaltung tun oder am Abstimmungssonntag selbst an den Urnen.
Falls Sie Ihre Stimme nicht persönlich oder brieflich abgeben, können Sie sich an der Urne vertreten lassen. Geben Sie einer anderen stimmberechtigen Person ihren unterschriebenen Stimmrechtsausweis sowie die handschriftlich ausgefüllten Stimmzettel mit. Es dürfen maximal zwei Personen an der Urne vertreten werden und die persönliche Stimmabgabe muss gleichzeitig geschehen.
Urnenöffnungszeiten
Die vorzeitige Stimmabgabe ist während 15 Werktagen vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag im Gemeindehaus Geroldswil von Montag bis Freitag während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten möglich.
Die persönliche Stimmabgabe am Wahl- und Abstimmungssonntag ist in folgenden Abstimmungslokalen zu folgenden Zeiten möglich
- Gemeindehaus Geroldswil 09.45 - 11.00 Uhr
- Fahrweid 10.30 - 11.00 Uhr
Die briefliche Stimmabgabe ist unabhängig von den Urnenöffnungszeiten möglich. Diesbezüglich gelten die Bestimmungen gemäss Abstimmungsunterlagen.
Zuständige Verwaltungsabteilung
Links
Gemeindeordnung Geroldswil
Gesetz über die politischen Rechte
Easyvote
Wahlen und Abstimmungen Kanton Zürich