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Baugesuch

Eine Baubewilligung ist erforderlich für die Errichtung, Änderung und Nutzung von Bauten und Anlagen sowie die Beseitigung von Gebäuden in Kernzonen (§ 309 PBG). 

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Informationen rund ums Bauen

Bild Baugesuch

Baugesuchsformulare

Bild zu Bewilligung & Gesetze

Bewilligungen & Gesetze

Baugesuchsunterlagen

Für Bauvorhaben sind in der Regel folgende Pläne und Unterlagen erforderlich (§ 3 BVV):

In den Plänen sind abzubrechende Teile gelb und neue Teile rot anzulegen (§ 4 BVV). Je nach Art und Lage des Bauvorhabens sind weitere Unterlagen notwendig (§ 5 BVV).

Das Baugesuch und sämtliche Unterlagen sind zu datieren und von der Bauherrschaft, dem Grundeigentümer und dem Projektverfasser zu unterzeichnen (§ 6 BVV ). Die Gesuchsunterlagen senden Sie anschliessend dem Hochbauamt der Gemeinde Geroldswil zu.

Weitere Informationen und Links

Zuständige Abteilung

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