Navigieren in Geroldswil

Patent für den Verkauf von alkoholischen Getränken

Gemäss § 2 Gastgewerbegesetz  bedarf der Handel mit alkoholischen Getränken im Klein- und Mittelverkauf eines Patents. Dieses kann nur erteilt werden, wenn die betreffenden Räumlichkeiten den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und der Gesuchsteller die gesetzlich geforderten Bedingungen erfüllt.

Das Gesuch für die Führung eines Klein- und Mittelverkaufbetriebs ist 4 Wochen vor der Betriebsaufnahme mit folgenden Beilagen einzureichen:

Das Patent lautet auf die für den Betrieb verantwortliche Person und ist nicht übertragbar.

Der Verkauf von alkoholhaltiger Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren sowie der Verkauf von gebrannten Wassern an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. 

Links 

Gastgewerbegesetz
Verordnung zum Gastgewerbegesetz

Zuständige Abteilung

Seite drucken     PDF generieren