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Grünschnitt

!!Reminder!!

Eigentümer von Grundstücken sind aufgefordert Bäume und Sträucher zurückzuschneiden

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen werden aufgefordert, die Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in den Strassen- bzw. Wegraum hineinragen, bis spätestens 16. Oktober 2020 zurückzuschneiden.

Publikation: Merkblatt [pdf, 719 KB]

zuständige Verwaltungsabteilung

Bau und Infrastruktur

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