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Lebensmittelkontrolle

baeckerei.jpgKonsumentinnen und Konsumenten müssen vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, welche die Gesundheit gefährden können, geschützt werden. Die Lebensmittelkontrolle sorgt dafür, dass die Hygienevorschriften, der Schutz vor Täuschung und andere Vorschriften des Lebensmittelgesetzes in den Lebensmittelbetrieben der Gemeinde Geroldswil eingehalten werden.

Dazu überprüft sie unangemeldet und stichprobenweise Restaurants, Lebensmittelgeschäfte, Hotelküchen, Spital- und Heimküchen, Kinderhorte, Metzgereien, Bäckereien, Verkaufsshops in Tankstellen, Kioske, Märkte, Festveranstaltungen usw.  

Für die Gemeinde Geroldswil zuständiger Lebensmittelkontrolleur:

Kantonales Labor Zürich
Abteilung LMI
Fabian Jäger
Lebensmittelkontrolleur
Fehrenstrasse 15
8032 Zürich

Tel. direkt 043 244 72 68
Tel. Zentrale 043 244 71 00
fabian.jaegerNULL@kl.zh.ch

Weitere Informationen und Links

Lebensmittelinspektorat Kanton Zürich
Lebensmittelgesetz (LMG)
Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV)
Hygieneverordnung (HyV)

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