Patent zur Führung einer Gastwirtschaft
Gemäss § 2 Gastgewerbegesetz bedarf die Führung einer Gastwirtschafts eines Patents. Dieses kann nur erteilt werden, wenn die betreffenden Räumlichkeiten den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und der Gesuchsteller die gesetzlich geforderten Bedingungen erfüllt.
Das Gesuch ist 4 Wochen vor der Betriebsaufnahme einzureichen.
- Gesuch Erteilung Fuehrung einer Gastwirtschaft
- Verzicht Gastwirtschaftspatent
- Handlungsfähigkeitsausweis
- Auszug aus dem eidgenössichen Zentralstrafregister
Das Patent lautet auf die für den Betrieb verantwortliche Person und ist nicht übertragbar.
Der Verkauf von alkoholhaltiger Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten. Der Verkauf von gebrannten Wassern an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten.