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Datensperre Steuerregister

Gesuch um Sperrung der Daten des Steuerregisters § 11 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes, DSG § 122 des Steuergesetzes, StG

Das Formular für die Datensperre im Steuerregister der Gemeinde Gerodlswil kann hier heruntergeladen werden. Bitte reichen Sie das Formular ausgefüllt und unterschrieben per Post an uns ein. 

Hinweise:

  • Die Datensperre ist auf die Daten im Steuerregister derjenigen Gemeinde beschränkt, bei welcher ein Antrag gestellt wird. Die Datensperre hat keine Wirkung auf andere, von der gleichen Gemeinde geführten Register (Personendaten der Einwohnerkontrolle usw.)
  • Steuerausweise gemäss § 122 des Steuergesetzes können ungeachtet einer Datensperre ausgestellt werden, sofern der Antragsteller dem Gemeindesteueramt glaubhaft dartun können, dass sie durch die Datensperre in der Verfolgung eigener Rechte gegenüber dem betreffenden Steuerpflichtigen behindert werden (§11 Abs. 2 lit. b des Datenschutzgesetzes). Das Gesuch um Ausstellung des Steuerausweises wird dem Steuerpflichtigen zur Stellungnahme unterbreitet (§ 122 Abs. 3 StG).

    Für Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Zuständige Abteilung

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