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Nebenniederlassung

Als Wochenaufenthalter/-in haben Sie Ihren Wohnsitz ausserhalb von Geroldswil. Aufgrund Ihrer Arbeitssituation oder wegen einer Ausbildung sind Sie aber gezwungen, in Geroldswil einen zweiten Aufenthaltsort zu wählen und somit eine Nebenniederlassung zu begründen. Bei einem Wochenaufenthalt handelt es sich grundsätzlich nur um eine vorübergehende Lösung.

Die Einwohnerkontrolle hat die Aufgabe, die Wohn- und Arbeitssituation der Gesuchstellenden sorgfältig zu prüfen, bevor eine Anmeldung zum Wochenaufenthalt vorgenommen wird. Wichtig ist, dass die Gründe für den Wochenaufenthalt auch für Dritte erkennbar sind. Rein persönliche Motive oder Wünsche der Gesuchstellenden sind nicht ausschlaggebend für einen Wochenaufenthalt. Wochenaufenthalter/-innen sind verpflichtet, über sich und ihre Wohn- und Arbeitsverhältnisse Auskunft zu geben. Die Einwohnerkontrolle Geroldswil ist berechtigt, entsprechende Bestätigungen und Nachweise zu verlangen.

Die Gebühr für eine Anmeldung der Nebenniederlassung sowie deren Verlängerung beträgt jährlich
Fr. 100.00.

Zuständige Abteilung

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