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Familienzulagen

Die Familienzulagen sind periodische Geldleistungen. Sie sollen die finanzielle Mehrbelastung durch Kinder teilweise ausgleichen.  Seit 1. Januar 2009 können neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch Nichterwerbstätige Kinder- und Ausbildungszulagen beziehen.

Erwerbstätige Eltern beantragen die Familienzulagen über einen der beiden Arbeitgeber. Pro Kind wird nur eine Zulage entrichtet. Die Anmeldung wird von der Familienausgleichskasse geprüft. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Arbeitgeber entsprechend benachrichtigt. Die Auszahlung der Zulage erfolgt mit der Lohnzahlung.

Nichterwerbstätige Eltern reichen das Anmeldeformular mit allen Beilagen der SVA Zürich ein.

Links
SVA Zürich
Merkblatt Familienzulagen Nichterwerbstätige

 

Zuständige Abteilung

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