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Nichterwerbstätige anmelden

Nichterwerbstätige müssen ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres Beiträge an die AHV, IV und EO entrichten. Die Beitragspflicht endet, wenn das ordentliche Rentenalter erreicht ist.

Wer gilt als nicht erwerbstätig?

Als nicht erwerbstätig gelten Personen, die kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen, namentlich:

  • vorzeitig Pensionierte
  • Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten
  • Studierende
  • Weltreisende
  • ausgesteuerte Arbeitslose
  • Geschiedene
  • Verwitwete
  • Ehepartner von Pensionierten

Diese Liste ist nicht abschliessend. Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Website der SVA Zürich.

Die AHV-Beiträge sind lückenlos zu bezahlen. Fehlende Beitragsjahre können zu einer Kürzung der Rente führen. Prämienlücken können bis 5 Jahre rückwirkend einbezahlt werden.

Die Anmeldung für die Einzahlung der Beiträge für Nichterwerbstätige erfolgt durch das Antragsformular für Nichterwerbstätige. Dieses kann mit den entsprechenden Beilagen bei der AHV-Zweigstelle oder der SVA Zürich eingereicht werden.

Links

SVA Zürich
Merkblatt Nichterwerbstätige
Merkblatt Studierende
Online-Rechner

 

 

 

 

 

 

 

Zuständige Abteilung

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