Auszug aus dem Individuellen Konto bestellen
Die Jahreseinkommen, von denen Versicherte Beträge an die AHV leisten, dienen als Grundlage für die spätere Rentenberechnung. Über diese Jahreseinkommen führen deshalb die Ausgleichskassen für jede beitragspflichtige Person ein sogenanntes Individuelles Konto (IK).
Wer überprüfen möchte, ob die Beitragsdauer lückenlos ist oder ob der Arbeitgeber die abgezogenen Beiträge auch wirklich mit der Ausgleichskasse abgerechnet hat, kann bei der Ausgleichskasse kostenlos einen Kontoauszug verlangen.
Der individuelle Kontoauszug (IK) kann online bei der SVA Zürich gestellt werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. drei Wochen, da bei allen Ausgleichskassen, die für Sie ein Konto führen, ein Auszug verlangt werden muss.