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Einkommens- und Vermögensverwaltung

Je nach Art der Beistandschaft beauftragt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde den Mandatsträger damit, das Einkommen und Vermögen der betroffenen Personen zu verwalten.

Zu Beginn der Verwaltungstätigkeit erstellt der Mandatsträger ein Inventar über das Klienteneinkommen bzw. -vermögen und legt anschliessend alle zwei Jahre Rechenschaft darüber ab. Der Mandatsträger unterstützt und berät die betroffenen Personen zudem in sämtlichen finanziellen Fragen wie z.B. bei der Zahlung von Rechnungen, beim Erstellen von Budgets oder beim Ausfüllen der Steuererklärung etc..

Der Umfang der Leistungen des Mandatsträgers leitet sich von dessen Auftrag sowie von den Fähigkeiten und Erfahrungen der betroffenen Personen im Umgang mit ihren Finanzen ab.

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