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Wirtschaftliche Hilfe

Sozialhilfe erhält, wer unter dem sozialen Existenzminimum lebt und nicht in der Lage ist, für seinen Lebensunterhalt aufzukommen.

Um Sozialhilfe zu beantragen, muss das Antragsformular für wirtschaftliche Hilfe ausgefüllt und mit den entsprechenden Unterlagen der Abteilung Soziales eingereicht werden. Danach wird ein allfälliger Anspruch auf Sozialhilfe überprüft und das Existenzminimum errechnet. Die Ausrichtung von Sozialhilfe ist gesetzlich geregelt und stark reglementiert. Sie richtet sich nach den gesamtschweizerischen SKOS-Richtlinien. Der Umfang der Sozialhilfe wird mit einem Beschluss des Gemeinderates verfügt.

Sozialhilfebeziehende müssen alles unternehmen, um die Lebenslage zu verbessern und wieder wirtschaftliche Selbstständigkeit zu erlangen. Der Gemeinderat kann Weisungen und Auflagen erlassen, um die Misslage des Notleidenden zu verbessern und zu beseitigen. Allenfalls absolvieren Sozialhilfebeziehende Arbeitsintegrationsprogramme, welche ihre Chancen auf eine erfolgreiche Reintegration in den Arbeitsmarkt steigern.

Die Anspruchsberechtigung auf Sozialhilfe wird halbjährlich bzw. jährlich überprüft. Sozialhilfemissbrauch wird konsequent bekämpft, sanktioniert und kann zu einer Strafanzeige führen.

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