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Leistungsträgervermittlung

Bei finanziellen Problemen klärt die Abteilung Soziales und Gesundheit zuerst ab, ob die für die aktuelle Lebenslage vorgesehenen Sozialversicherungen (wie Arbeitslosenversicherung, Alimentenhilfe, Invalidenversicherung, Stipendien, Kleinkinderbetreuungsbeiträge oder Mutterschaftsentschädigung) schon Leistungen erbringen. Wenn nicht, werden die entsprechenden Leistungen zusammen mit dem Hilfesuchenden beantragt.

 

 

 

 

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