Betreibung
Es gibt verschiedene Betreibungsarten. Das Betreibungsamt prüft, welche Voraussetzungen gegeben sind und entscheidet nach Eingang Ihres Begehrens über die richtige Betreibungsart.
- Betreibung einleiten
- Betreibung fortsetzen
- Betreibung auf Konkurs
- Betreibung auf Pfandverwertung
- Wechselbetreibung
Telefonische Auskünfte oder Anfragen via Mail betreffend Löschungen, wer betrieben hat usw. werden keine erteilt.