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Zustellungen

Zustellung in zivilrechtlichen Angelegenheiten ("Amtliche Zustellung")

Auf Verlangen werden Erklärungen in privatrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere Kündigungen, Fristansetzungen, usw., durch den Gemeindeammann amtlich zugestellt. Die örtliche Zuständigkeit bezieht sich auf den Amtskreis des Gemeindeammanns und ist dort gegeben, wo der Adressat erreicht werden kann, d.h. nach Wahl des Gesuchstellers am Wohnort oder Aufenthaltsort (§ 235 ZPO).
Grundsätzlich darf die Zustellung der Erklärung nur an den vom Gesuchsteller bezeichneten Adressaten erfolgen. Im Einvernehmen mit dem Gesuchsteller kann die Zustellung auch an eine andere von ihm bezeichnete Person erfolgen, wenn der Adressat nicht erreichbar ist (§ 236 Abs. 2 ZPO), wobei in diesem Fall der Gesuchsteller das Risiko der zivilrechtlichen Wirksamkeit trägt.
Amtsstellen und Behörden könnten eigentlich mangels gesetzlicher Grundlage von diesem amtlichen Zustellungsdienst der Gemeindeammänner nicht Gebrauch machen. Gemäss jahrelanger Praxis werden jedoch amtliche Zustellungen auch für zürcherische Behörden und Amtsstellen, wie z.B. Steuerämter, Strassenverkehrsamt, Gemeinden, Sozialämter usw., vorgenommen.

Zustellung im Auftrag zürcherischen Gerichte ("Gerichtliche Zustellung")

Gemäss § 177 und 187 GVG kann eine gerichtliche Behörde des Kantons Zürich den Gemeindeammann mit der Zustellung einer Vorladung oder der Mitteilung eines Entscheides (Urteil) usw. beauftragen. Die Zustellung im Amtskreis erfolgt an den Adressaten persönlich an dem Ort, an welchem er angetroffen werden kann oder an einen mit ihm im gleichen Haushalt lebenden erwachsenen Angehörigen.
Zu diesen Zustellungsaufträgen gehören auch Aufträge, die aufgrund nationaler und internationaler Rechtshilfekonkordate bei den gerichtlichen Behörden eingehen und diese Instanzen dann den Gemeindeammann mit der Zustellung beauftragen.

Nachfolgende Aufstellung zeigt auf, welche Instanzen des Kantons Zürich den Gemeindeammann mit einer "gerichtlichen Zustellung" beauftragen können:

Gerichtsbehörden:

  • Friedensrichter
  • Arbeitsrgericht
  • Mietgericht
  • Einzelrichter
  • Bezirksgericht
  • Obergericht
  • Geschworenengericht
  • Handelsgericht
  • Kassationsgericht
  • Verwaltungsgericht

Untersuchungs- und Anklagebehörden:

  • Staatsanwaltschaft
  • Statthalter
  • Jugendanwaltschaft

Zuständige Abteilung

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